- 20.03.2012, 11:15:31
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Karlheinz Töchterle: Spürbare Verbesserungen für Studierende und Lehrende - kürzere Frist bei Berufsanerkennung
Regierungsvorlage zur Novellierung des Universitätsgesetzes im Ministerrat - Inskription NEU und verkürzte Frist bei Berufsankerkennung für Akademiker aus Drittstaaten
Wien (OTS) - Im heutigen Ministerrat wurde eine Regierungsvorlage
zur Änderung des Universitätsgesetzes (UG) beschlossen: Sie umfasst
die Neuregelung der Inskription an den Universitäten sowie die
verkürzte Frist bei der Berufsanerkennung für Drittstaatsangehörige.
"Beides spürbare Verbesserungen für alle Studierenden und Lehrenden
sowie Akademiker aus Drittstaaten", so Wissenschafts- und
Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle. Die Regierungsvorlage
kommt nun ins Parlament, wo sie am 10. April im
Wissenschaftsausschuss behandelt werden soll.
Die Neuregelung der Inskription - sie löst die Voranmeldung ab und
ist ab dem kommenden Wintersemester in Kraft - bringt eine
verbesserte Planbarkeit für die Universitäten und Verbesserungen für
(angehende) Studierende. "Diese Neuregelung wurde gemeinsam mit den
Hochschulpartnern - der ÖH und der Universitätenkonferenz -
erarbeitet und ist aus der Praxis heraus entstanden. Sie ist somit
von Studierenden und Universitäten maßgeschneidert für die
Studierenden und Lehrenden", ist Töchterle überzeugt.
Die Neuregelung der Inskription im Überblick:
- Die allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung an
einer Universität zu einem Bachelor- oder Diplomstudium endet künftig
österreichweit am 5. September (Wintersemester) bzw. am 5. Februar
(Sommersemester).
- Die Allgemeine Zulassungsfrist gilt nur für die erstmalige
Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium. Für Studien mit
Aufnahmeverfahren, Aufnahmebedingungen oder Eignungstest gelten diese
Fristen nicht.
- Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Rektorate nach Anhörung
des Senats fest, sie endet österreichweit einheitlich. Dabei hat die
Zulassungsfrist für das Wintersemester mindestens acht Wochen, für
das Sommersemester mindestens vier Wochen zu betragen.
- ÖH und uniko haben einen engen Ausnahmekatalog erarbeitet, der
Härten in Einzelfällen mildert. Sie bekommen die Möglichkeit, in der
Nachfrist (im Wintersemester: 30. November, im Sommersemester: 30.
April) zu inskribieren.
- Auch die Inskription eines Masterstudiums kann in der Nachfrist
erfolgen. Weiters kann die Universität in Ausübung ihrer Autonomie
zusätzliche Personengruppen die nachträgliche Inskription
ermöglichen. Die Frist zur Fortsetzungsmeldung bleibt gleich wie
bisher.
Im Rahmen des gemeinsam mit Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz
präsentierten 5 Punkte-Programms zur verbesserten Berufsanerkennung
von Akademikern aus Drittstaaten wurde vor zwei Wochen die Halbierung
der Wartezeit für die Bearbeitung der Anträge angekündigt.
Universitäten hatten bisher ab Einreichen der vollständigen
Unterlagen 6 Monate Zeit, um zu prüfen und entscheiden, ob der
Abschluss nostrifiziert wird bzw. welche Ergänzungen zu leisten sind.
Mit der heute im Ministerrat beschlossenen Änderung im
Universitätsgesetz sind es nur mehr drei Monate. "Wir bieten mit dem
5-Punkte-Programm ein Mehr an Information und Service und können die
notwendige Änderung im Universitätsgesetz rasch umsetzen", so
Töchterle.
Das 5-Punkte-Programm umfasst weiters eine zentrale Anlaufstelle und
einen Infopoint für die Nostrifizierung, die Möglichkeit der
zentralen Einreichung bei der bestehenden Infostelle NARIC (National
Academic Recognition Information Centre), eine zentrale
Geschäftsstelle als Kompetenzzentrum im Bereich Medizin sowie eine
kostenlose Bewerbungshilfe ohne Bürokratie und das Recht auf
Bewertung von Abschlüssen im nicht-reglementierten Bereich.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Minoritenplatz 5, 1014 Wien Pressesprecherin: Mag. Elisabeth Grabenweger Tel.: +43 1 531 20-9014 mailto: [email protected] www.bmwf.gv.at
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