• 20.03.2012, 10:27:59
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Seniorenbund unterstützt Kurz-Wahlrechtsvorschlag: Erhöht Chancen der Senioren-Kandidaten!

Becker: Bei zweitem Stimmverteilungs-Verfahren wäre noch kleine Anpassung für Erhalt des Verhältniswahlrechts nötig.

Wien (OTS) - MEP Heinz K. Becker, Generalsekretär des
Österreichischen Seniorenbundes, unterstützt den von Staatssekretär
Sebastian Kurz, Bundesobmann der Jungen Volkspartei, im Auftrag von
Bundesparteiobmann Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger vorgelegten
Vorschlag zur Änderung des Wahlrechts namens des Österreichischen
Seniorenbundes:

"Wenn künftig 100 Abgeordnete direkt von ihren Wählerinnen und
Wählern im Wahlkreis bestimmt werden und wenn für die Nominierung zu
dieser Wahl 500 Unterschriften genügen, so bedeutet dies vor allem
eines: Eine markante Erhöhung der Chancen für Senioren-Kandidaten,
direkt nominiert zu werden! Als Seniorenbund-Generalsekretär - der
seit Jahren gemeinsam mit allen Obleuten des Seniorenbundes bei jeder
Wahl auf jeder Ebene für die Nominierung echter
Senior/innen-Kandidaten kämpft - kann ich das nur begrüßen. Bei den
letzten Wahlen wurde ja schon jede zweite gültige Stimme von
Seniorinnen und Senioren abgegeben. Und 500 Unterschriften sollten
für den Seniorenbund für eine engagierte Kandidatin und einen
engagierten Kandidaten rasch aufzustellen sein! Diese Vorgangsweise
stärkt tatsächlich die Persönlichkeitswahl und damit die Bindung der
Abgeordneten an "ihre" Wählerinnen und Wähler."

Zum zweiten Schritt der Mandatsverteilung nach den Plänen des
Staatssekretärs hält der Seniorenbund-Generalsekretär abschließend
fest:

"Wenn man diesen so genannten Proporzausgleich - Ziel ist eine
Verteilung der Mandate analog zum prozentuellen Wahlergebnis - mit
einer fixen Mandatszahl durchführt, so wäre dies eher nachteilig für
kleinere Parteien oder Parteien, die nicht in allen Wahlkreisen
vertreten sind. Um dies auszugleichen, müssten die Wählerinnen und
Wähler akzeptieren, dass man die Anzahl der Mandatare vor der Wahl
nicht festlegt. Im einen Extremfall würden 100 Mandate ausreichen,
weil die Zahl der Direktmandate zufällig exakt der prozentuellen
Verteilung der Parteien entspricht. Im anderen Extremfall würde man
das eine oder andere Mal in Summe eben mehr als 180 Mandate
benötigen, um dem fairen Verhältniswahlrecht zu entsprechen! Die
Listen aus denen dieser Mandatsausgleich erfolgt, müssten allerdings
strikt dem so genannten Reißverschluss-System (Frau / Mann konsequent
abwechselnd) folgen, um eine entsprechende Ausgewogenheit sicher zu
garantieren."

Rückfragehinweis:
Österreichischer Seniorenbund
stv. GS Susanne Walpitscheker
Mobil: 0650-581-78-82
mailto:[email protected], www.seniorenbund.at

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