- 19.03.2012, 09:07:52
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- OTS0027 OTW0027
Sexuelle Gewalt: Weitere Klage gegen Kloster Mehrerau
Bregenz, Wien (OTS) -
- Opfer von Zisterzienserpater Johannes Brigl bringt
Zivilrechtsklage ein
- Ehemalige Mitschüler unterstützen Betroffenen
Bruno G. (Name geändert) klagt am LG Feldkirch wegen der durch
Emeran Brigl ("Pater Johannes") erlittenen sexuellen Gewalt und deren
Folgen vom Kloster Mehrerau Schmerzengeld und Verdienstentgang in der
Höhe von Euro 135.000.- ein und begehrt die Feststellung, dass ihm
das Kloster für künftige Schäden haftet. Er wird dabei von einer
Gruppe ehemaliger Mitschüler unterstützt. Mit der medialen
Berichterstattung der letzten Wochen kam zu Tage, dass es in der
Schule und im Internat des Klosters Mehrerau über einen Zeitraum von
ca. 15 Jahren zu einer großen Anzahl von sexuellen Gewalthandlungen
an Schülern durch Pater Johannes gekommen ist. Zudem wurde erstmalig
bekannt, dass Pater Johannes schon 1967 wegen sexuellen Missbrauchs
an Minderjährigen strafrechtlich verurteilt wurde. Trotzdem setzte
das Kloster Mehrerau Pater Johannes weiterhin in der Jugendarbeit
ein. Das Kloster lehnt dennoch eine Haftung für die Taten des Pater
Johannes ab.
Verhalten von Abt Anselm zutiefst verletzend
Abt Anselm teilte dazu in seiner Pressemitteilung vom 21.2.2012
(anlässlich der Klage eines anderen Missbrauchsopfers) mit, dass aus
seiner Sicht keine Haftung des Klosters für vorsätzliches Handeln
einzelner Mitglieder bestehe. Für den nunmehrigen Kläger und die ihn
unterstützenden Mitschüler ist diese Haltung nicht nachvollziehbar
und für die Betroffenen ist sie sogar zutiefst verletzend. Das
Kloster sollte die Verantwortung dafür tragen, einen einschlägig
verurteilten Pater als Lehrer, Erzieher, Pfadfinderleiter und sogar
Internatsleiter mit Jugendarbeit betraut zu haben. Erst dadurch wurde
ihm die Möglichkeit geboten, sich an einer Vielzahl von Kindern zu
vergehen. Selbst nach der Entfernung aus dem Kloster Mehrerau 1982
wurde dem wiederholt straffällig gewordenen Pater die Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen im Rahmen seiner Tätigkeit als Pfarrer von
Sautens ermöglicht.
Kloster Mehrerau muss Verantwortung übernehmen
"Das Kloster hat den verurteilten Sexualstraftäter mit Kindern und
Jugendlichen arbeiten lassen, daher steht es unserem Verständnis nach
auch in der Verantwortung", so der Sprecher der Mitschüler Philipp
Schwärzler. Ziel der nun eingebrachten Zivilrechtsklage ist die
Klärung einer möglichen Haftung des Klosters Mehrerau durch ein
unabhängiges Gericht. Es gibt mehrere Anspruchsgrundlagen: Haftung
der Mehrerau für ihre Organe und Machthaber, die
Erfüllungsgehilfenhaftung (§ 1313a ABGB), die
Besorgungsgehilfenhaftung (§ 1315 ABGB) und die Verletzung
vertraglicher Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber anvertrauten
Kindern und Jugendlichen.
"Nachdem die letzte sexuelle Gewalthandlung an Bruno G. im März
1982 erfolgte, wurde die Klage noch rechtzeitig vor der 30-jährigen
absoluten Verjährungsfrist am 29.2.2012 eingebracht." erklärt dazu
Rechtsanwalt Mag. Sanjay Doshi. Da die strafrechtliche Verurteilung
des Pater Johannes aus dem Jahr 1967 erst unlängst bekannt wurde,
dürfte auch die kurze Verjährungsfrist von 3 Jahren noch nicht
abgelaufen sein.
Klasnic-Kommission: unzureichend
Dass missbrauchte Schüler seitens des Klosters auf die
Klasnic-Kommission verwiesen werden, wird als unzureichende Reaktion
empfunden. Zudem scheint die Argumentation der Verantwortlichen zum
Teil unehrlich und unglaubwürdig und entspricht nicht der im März
2010 veröffentlichten Ankündigung von Abt Anselm, dass die Opfer ein
Recht auf kompromisslose Aufklärung des Geschehenen hätten. "Wir alle
waren der Gefahr eines gewalttätigen sexuellen Übergriffs ausgesetzt
und viele hatten einfach nur Glück. Wir finden es ist an der Zeit,
Solidarität zu zeigen und uns auf die Seite jener zu stellen, die
solches Leid ertragen mussten und ihr ganzes Leben darunter litten
und leiden" fasst Schwärzler die Motivation der unterstützenden
Mitschüler zusammen. Der Kläger hat Verfahrenshilfe beantragt. Da
aber auch bei Verfahrenshilfe das Risiko besteht, im Fall des
Prozessverlustes die Anwaltskosten der Gegenseite tragen zu müssen,
wird dieses Risiko von Mitschülern getragen und auf viele Schultern
verteilt. "Die Gruppe der derzeit 20 Mitschüler, welche den Kläger
unterstützt, wird ständig größer" berichtet Schwärzler.
Rückfragehinweis:
FJ PURKARTHOFER PR
Mobil: +43-664-4121491
mailto:[email protected]
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