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OTS0220   16. März 2012, 18:46

Kommentar zum Raubkunsturteil des BGH


Der Bundesgerichtshof hat bei der Auslegung der
Gesetze am Freitag mehr historischen Instinkt bewiesen als das
Deutsche Historische Museum: Man könne der vom NS-Staat beraubten
Familie nicht vorwerfen, dass sie mit ihren Rückgabeforderungen zu
spät kommt, wenn sie zur rechten Zeit gar nichts zurückfordern
konnte, weil alle die Plakatsammlung für zerstört hielten. Das DHM
hat nun erheblichen materiellen Schaden, schwerer wiegt der
ethische. Die Einrichtung, die in ihrem Namen den Anspruch trägt,
Deutschland zu repräsentieren, steht nun in dem Ruf, dass sie sich
NS-Raubkunst unter den Nagel reißen wollte.

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