• 16.03.2012, 18:33:25
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Nach Barbesuch: Muss Helmut Elsner wieder ins Gefängnis?

OÖNachrichten, Ausgabe vom 17. März: Justiz ordnet Untersuchung Elsners durch Arzt an

Wien (OTS) - Wegen schwerer Vermögensdelikte verurteilte die
Justiz Ex-Bawag-Boss Helmut Elsner im Dezember 2010 rechtskräftig zu
zehn Jahren Freiheitsstrafe. Doch nach viereinhalb Jahren
Gefängnisaufenthalt befindet sich der 76-Jährige seit Juli 2011 auf
freiem Fuß, weil er wegen einer Herzerkrankung als
"vollzugsuntauglich" eingestuft worden ist.
Nun wurde Elsner am vergangenen Mittwoch um zwei Uhr früh in dem
Wiener Szene-Lokal "Eden Bar" beobachtet und um exakt 2.26 Uhr beim
Tanzen fotografiert.
Wie krank muss ein Straftäter sein, um seiner rechtskräftigen
Freiheitsstrafe zu entgehen? Diese Frage stellt sich nun auch das
Landesgericht für Strafsachen in Wien.
Dort hat die zuständige Richterin am Donnerstag einen medizinischen
Sachverständigen beauftragt, um Helmut Elsner untersuchen zu lassen,
wie eine Anfrage der OÖNachrichten ergab. Zuletzt hatte ein
ärztlicher Sachverständiger Elsners Gesundheitszustand im Sommer 2011
beurteilt.
Sollte sich Elsners körperliche Verfassung nachweislich gebessert
haben, müsse er, wie jeder andere Verurteilte auch, in das Gefängnis
zurückkehren, sagt Alois Birklbauer, Professor am Institut für
Strafrecht an der Linzer Kepler-Universität.
Aus dem Wiener Landesgericht heißt es, der Gutachter habe nun sechs
Wochen Zeit für seine Expertise. Leiste Helmut Elsner den Anweisungen
des Arztes nicht Folge, müsse er mit einer Vorladung rechnen.

Rückfragehinweis:
Oberösterreichische Nachrichten
Chef vom Dienst
Tel.: +43-732-7805-401, 434 od. 422

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