- 15.03.2012, 10:41:44
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uniko warnt vor Eingriff in Uni-Autonomie durch neue Verwaltungsgerichtsbarkeit
Appell an Nationalrat - Neuer Instanzenzug ist für Universitäten kontraproduktiv
Wien (OTS) - Mit einem dringenden Appell wendet sich die
Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) an die Damen und
Herren Abgeordneten des Verfassungsausschusses im Parlament, die sich
morgen, Freitag, mit der Abschaffung des "administrativen
Instanzenzuges", dem Kernstück der
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, befassen. Auch wenn diese
Reform grundsätzlich zu begrüßen ist, stellt sich nach Ansicht der
uniko diese Neuregelung im Falle der Universitäten als nicht
durchdacht und kontraproduktiv dar. Derzeit besteht bei
studienrechtlichen Entscheidungen an den Universitäten ein
inneruniversitärer Instanzenzug an den Senat der betreffenden
Universität. Die angesprochene Gesetzesnovelle hätte in der
vorliegenden Form zur Konsequenz, dass dieses bewährte
Rechtsschutzinstrument wegfallen müsste, kritisiert die
stellvertretende Generalsekretärin der uniko, Doris Schöberl. "Damit
würde in erheblichem Ausmaß in die verfassungsrechtlich gebotene
Autonomie der Universitäten eingegriffen."
Vorteile aus einer solchen Regelung sind nach Ansicht der uniko
nicht ersichtlich, ganz im Gegenteil: "Studienrechtliche
Entscheidungen setzen häufig eine sehr spezifische fachliche
Expertise voraus, über die eine externe Instanz typischerweise nicht
selbst verfügt, sondern die sie sich erst durch
Sachverständigengutachten einholen müsste", gibt Schöberl zu
bedenken. Dazu komme die Unterschiedlichkeit der jeweiligen
Regelungen an den einzelnen Universitäten. Schöberl: "Im Ergebnis ist
daher keine Effizienzsteigerung zu erwarten, wir befürchten vielmehr
längere und teurere Verfahren." Diese Gefahr drohe auch deshalb, weil
die Senate nach dem Universitätsgesetz neben ihrer Funktion als
Rechtsmittelinstanz vielfältige weitere Aufgaben haben und daher
ohnedies bestehen bleiben müssen. Die uniko ruft die zuständigen
Mandatarinnen und Mandatare auf, diesen schwerwiegenden Bedenken im
Sinne einer Ausnahmeregelung für die Universitäten Rechnung zu
tragen.
Rückfragehinweis:
Manfred Kadi Referent für Öffentlichkeitsarbeit Österreichische Universitätenkonferenz Floragasse 7 / 7 1040 Wien Tel.: +43 (0)1 310 56 56 - 24 Fax: +43 (0)1 310 56 56 - 22 Email: [email protected] Homepage: www.uniko.ac.at
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