- 14.03.2012, 18:41:18
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Telekom Austria: Stellungnahme zu Abhör-Vorwürfen
Wien (OTS) - Im heutigen Untersuchungsausschuss gab es
Anschuldigungen zu angeblichen Abhöraktionen durch Telekom Austria.
Das Unternehmen stellt klar: Telekom Austria selbst betreibt
keinerlei Einrichtungen, um Telefongespräche abzuhören. Die
technischen Mittel zum Abhören von Telefongesprächen stehen
ausschließlich dem Bundesministerium für Inneres zur Verfügung.
Prozedere für behördliche Abhörung
Der Ablauf, bevor es in Österreich zu einer rechtmäßigen Abhörung
kommen kann, ist in der Strafprozessordnung und der
Überwachungsverordnung streng geregelt. Wenn alle für eine
Überwachung notwendigen juristischen Voraussetzungen erfüllt sind,
ist der Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, den entsprechenden
Anschluss zu identifizieren und zur Überwachung freizugeben. Zu
diesem Zweck teilt das Bundesministerium für Inneres dem
Netzbetreiber für jeden zu überwachenden Telefonanschluss eine
technische Referenznummer mit. Nur mit dieser Referenznummer kann
Telekom Austria oder ein anderer betroffener Netzbetreiber eine
Abhörschaltung erstellen, sodass die Behörde auf den vordefinierten
und technisch speziell geschützten Leitungen abhören kann.
Behörden alleine können nach Freischaltung abhören
Nach dem technischen Schritt der Freischaltung durch den
Netzbetreiber können ausschließlich die Strafverfolgungsbehörden
selbst abhören. Mit der Abhörschaltung erhält das Innenministerium
einen direkten, vom Netzbetreiber vollkommen unabhängigen, Zugang zu
allen mit dem zu überwachenden Anschluss getätigten Telefonaten.
Rückfragehinweis:
Telekom Austria Group, Mag. Alexander Kleedorfer, Konzernsprecher
Tel.: +43 664 66 39183, E-Mail: [email protected]
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