- 14.03.2012, 11:07:23
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AK 2: Starker Konsumentenschutz ist wichtig
Wien (OTS) - "Starke Konsumentenschutzgesetze sind wichtig. Aber
laufende Anpassungen und Verbesserungen sind ebenso wesentlich. Auch
deshalb, weil Firmen sehr erfinderisch sind und immer wieder mit
neuen Tricks auf den Markt kommen", betont Gabriele Zugubic, Leiterin
der AK Wien Konsumentenpolitik.
Ein guter Schutz ist, die Konsumentinnen und Konsumenten
aufzuklären und zu infor-mieren. Aber die AK will mehr Rechte für die
KonsumentInnen:
+ "Beipackzettel" für alle Spar- und Veranlagungsprodukte
Die AK will einfache Anlageprodukte und verlangt standardisierte
Produktinformations-blätter, einen "Beipackzettel" für alle Spar-
und Anlageprodukte. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass neben
unzureichenden Informationen auch die Produktkonstruktionen mit
objektiv vorhandenen Risiken zu kompliziert ausgestaltet waren.
+ Transparente Bankspesen
Die AK fordert einen Preisaushang der Spesen und Gebühren im Internet
und nicht nur irgendwo in der Filiale sowie vollständige und
transparente Kostenangaben bereits in vorvertraglichen Informationen.
+ Mehr Schutz für Mieter und Mieterinnen
Zur Entlastungen für MieterInnen ist eine Reform des
Mietrechtsgesetzes mit einer klaren Mietobergrenze beim
Richtwertmietzinssystem durch klare Zu- und Abschläge nötig. Auch die
Erhaltungspflichten gehören mieterfreundlich geregelt. Außerdem muss
der Betriebskostenkatalog durchforstet werden: Grundsteuer & Co nicht
auf MieterInnen überwälzen. Die Mieten müssen von der Inflation
entkoppelt werden. Mietzinsanpassungen sollen für alle
Wohnmietverhältnisse erst nach fünf Jahren erfolgen dürfen. Es soll
keine automatische Erhöhung um die gesamte Inflationsrate geben.
+ Unerlaubte Werbeanrufe
Die derzeitige Regelung ist nicht ausreichend. Verträge sind
grundsätzlich gültig und haben nur teilweise ein verbessertes
Rücktrittsrecht - ausgenommen sind Wett- und
Lotteriedienstleistungen, sie sind nichtig. Daher will die AK für
telefonische Verträge eine schriftliche Bestätigung, die der
Verbraucher unterschreibt. Erst dann soll der Vertrag zustande kommen
und die Rücktrittsfrist zu laufen beginnen.
+ Internetabzocke
Wer im Web bestellt, soll ausdrücklich bestätigen, dass das Produkt
etwas kostet. Auf den Schaltflächen muss daher eine klare Aufschrift
sein, etwa "zahlungspflichtig bestellen". Die neue
Verbraucherrechte-Richtlinie muss schnell kommen.
+ Gruppenklagen rasch umsetzen
Mit der Gruppenklage würden nicht nur der Zugang zum Recht und die
Durchsetzung verbessert, sondern auch die Gerichte spürbar entlastet.
Das Justizministerium soll die Gruppenklage rasch umsetzen, so wie
das im Regierungsprogramm vorgesehen ist.
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
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