• 14.03.2012, 10:11:58
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  • OTS0062 OTW0062

UN-Gremium: "Klagerecht muss auch bei Umweltverbrechen gelten"

Österreich verletzt durch fehlendes Klagerecht für Umweltorganisationen internationales Recht

Wien (OTS) - Laut jüngstem Beschluss des in Genf angesiedelten
UN-Komitees Aarhus Convention Compliance Committees (ACCC) verstößt
Österreich aufgrund des bisher fehlenden umweltrelevanten Klagerechts
für Umweltorganisationen gegen internationales Recht. Die
Umweltschutzorganisationen WWF, Greenpeace und GLOBAL 2000 begrüßen
den Beschluss des ACCC, der Österreich dazu anhält, künftig
Umweltorganisationen in allen Umweltverfahren und Entscheidungen
rechtliche Mittel einzuräumen. So könnte künftig beispielsweise die
Rechtmäßigkeit der Schiefergasbohrungen im Weinviertel gerichtlich
prüft werden. Kommt Österreich der Verpflichtung nicht nach, gilt
dies als Vertragsbruch und Verletzung internationalen Rechts.

"Der Beschluss des Aarhus Komitees ist ein entscheidender Schritt,
was die Weiterentwicklung des österreichischen Umweltrechts
anbelangt. Die Bundesregierung und im Speziellen Umweltminister
Berlakovich sind nun aufgefordert den Beschluss umgehend zu befolgen
und Umweltorganisationen ein Klagerecht gegen Umweltverbrechen
einzuräumen", sind sich die Geschäftsführer der Umweltorganisationen
WWF, Greenpeace und GLOBAL 2000 einig.

Die Entscheidung des UN-Komitees geht aus einer Beschwerde des
ÖKOBÜROs, der Koordinationsstelle österreichischer
Umweltorganisationen hervor. Die Umsetzung dieses Beschlusses würde
österreichischen Umweltorganisationen zukünftig das Recht einräumen,
gegen alle umweltrelevanten Entscheidungen, Handlungen und
Unterlassungen durch Behörden oder Private zu klagen. So konnte
bislang zwar beispielsweise Klage gegen Geruchsbelästigung gegen den
benachbarten Schweinezüchter erhoben werden, bei Umweltproblemen wie
etwa erhöhten Nitratwerten im Grundwasser, die durch Schweineställe
verursacht werden können, waren den Umweltorganisationen jedoch bis
dato rechtlich die Hände gebunden. "Es ist höchste Zeit, dass sich
die mangelhafte österreichische Umweltrechtslage ändert", so Klaus
Kastenhofer, Geschäftsführer von GLOBAL 2000. Auch im Bereich
Kraftwerksbau würde die Gesetzesänderung einen entscheidenden
rechtlichen Handlungsspielraum erwirken, wie WWF-Geschäftsführerin
Hildegard Aichberger ergänzt: "In Zukunft könnte der WWF so aus
wasser- und naturschutzrechtlicher Sicht zweifelhafte Entscheidungen
wie das Kraftwerk Schwarze Sulm oder wasserwirtschaftliche Planungen
des Bundes und der Länder gerichtlich prüfen."

"Folgt Österreich der Entscheidung des Aarhus-Komitees nicht, gilt
dies als Vertragsbruch. Als Vertragspartei würde Österreich bei der
nächsten Vertragsstaatenkonferenz den Status 'non-compliance', also
'Nichteinhaltung' erhalten.", erläutert Thomas Alge, Leiter des
Bereichs Umweltrecht im ÖKOBÜRO. Bisher haben alle EU-Staaten die
Vorgaben des ACCC erfüllt. "Von Österreich wird gerne als
Umweltmusterland gesprochen, in Anbetracht dieses Verstoßes gegen
internationales Umweltrecht, erscheint dies höchst unglaubwürdig", so
Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit, "Geht die österreichische
Bundesregierung auf diesen UN-Beschlusses nicht ein, wäre das ein
fatales Versäumnis."

Die so genannte Aarhus Konvention gegen die das österreichische
Umweltrecht verstößt, ist ein UN-Übereinkommen der
Wirtschaftskommission für Europa (UN-ECE) über den Zugang zu
Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an
Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in
Umweltangelegenheiten.

Weiterführende Information:
Elektronische Dokumentation des Verfahrens vor dem Aarhus Convention
Compliance Committee
http://www.unece.org/env/pp/compliance/Compliancecommittee/48TableAT.
html
Die Entscheidung im Volltext:
http://www.unece.org/fileadmin/DAM/env/pp/compliance/C201048/Findings
/C48_FindingsAdvUnedCopy.pdf

Rückfragehinweis:
Mag. Thomas ALGE
Leitung Umweltrecht, ÖKOBÜRO - Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen
mobil: 43-699-102-95-159
mailto: thomas.alge@oekobuero.at

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