• 14.03.2012, 09:59:46
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  • OTS0051 OTW0051

Privatsender beantragen Parteistellung im Verfahren zur ORF-Gebührenerhöhung

Finanzausstattung des ORF weit über EU-Durchschnitt

Wien (OTS) - Im Dezember 2011 haben der ORF-Stiftungsrat sowie der
ORF-Publikumsrat den Antrag des ORF-Generaldirektors auf eine
Erhöhung des Programmentgelts genehmigt. Dieser Beschluss wurde
daraufhin der KommAustria zur Überprüfung vorgelegt. Die
Regulierungsbehörde kann den Beschluss des Stiftungsrates aufheben,
wenn er den Bestimmungen des § 31 ORF-Gesetz widerspricht.

In diesem Verfahren hat der Verband Österreichischer Privatsender
(VÖP) für seine Mitglieder die Zuerkennung der sich aus dem
europäischen Beihilferecht ergebenden Parteistellung beantragt und
eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben.

"Die Gebührenerhöhung erfolgt gleichsam über ein
selbstreferentielles System, bestehend aus der ORF-Geschäftsführung
und dem ORF-Stiftungsrat.", erläutert Corinna Drumm,
Geschäftsführerin des VÖP. "Dabei wird keine Rücksicht auf andere
Marktteilnehmer genommen. Eine Erhöhung der Programmentgelte stärkt
die Position des ORF gegenüber den privaten Mitbewerbern. Eine
Gebührenerhöhung darf es daher nur dann geben, wenn die
Vermarktungsmöglichkeiten des ORF vorher eingeschränkt wurden.
Solange es keine solche Beschränkungen gibt, werden wir gegen eine
Ausweitung seiner Gebühreneinnahmen eintreten."

Schon jetzt ist der ORF im EU-Vergleich und bezogen auf die
Einwohnerzahl mit weit überdurchschnittlichen Mitteln ausgestattet.
Setzt man die Gesamterlöse, die den öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten zur Verfügung stehen, zur Einwohnerzahl ihres
Landes in Relation, so zeigt sich, dass der öffentlich-rechtliche
Rundfunk in so gut wie keinem Land mehr Mittel bezogen auf die zu
erreichenden Menschen zur Verfügung hat als in Österreich. (Grafik
unter www.voep.at)

"Eine weitere Stärkung der Marktposition des ORF würde das duale
Rundfunksystem in eine noch stärkere Schieflage bringen.
Werbebeschränkungen für den ORF sind das Gebot der Stunde.", so Drumm
abschließend.

Rückfragehinweis:
Corinna Drumm, VÖP-Geschäftsführung, Tel. 01 / 51633-3166, [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VOP

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