- 13.03.2012, 09:50:01
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Pirker: Erben wird einfacher, schneller und kostengünstiger
EU-Parlament: Erbrecht der Scharia kann in EU verhindert werden
Straßburg 13. März 2012 (OTS) "In Hinkunft gibt es
ein Gesamterbe, vererbt nach dem Recht eines Landes,
abgewickelt über eine Behörde und mit einem
Nachlasszeugnis", fasst Hubert Pirker, Justizsprecher der
ÖVP im Europäischen Parlament, die heute beschlossene
Neuregelung des Erbrechts in der EU zusammen. "Wenn in
Zukunft ein in Österreich lebender Deutscher mit Konto in
Deutschland, Vermögen in Österreich und Ferienwohnung in
Italien stirbt, wird der gesamte Nachlass von einer
österreichischen Behörde nach österreichischem Recht
abgewickelt. Vorher gab es drei Verfahren in drei
Ländern. Das schafft Klarheit sowohl für die Erben als
auch für den, der etwas vererben will", so Pirker heute
in Straßburg. Im Regelfall gilt mit dieser Verordnung das
Erbrecht des Landes, wo der Verstorbene seinen
Lebensmittelpunkt hatte, egal ob dieser ein EU-Bürger
oder ein Drittstaatenangehöriger war. "Dies ist der Kern
der heute beschlossenen EU-Verordnung. Der Behörden-
Spießrutenlauf für Erben in der EU ist damit beendet", so
Pirker. ****
Bisher gilt in der EU für Immobilien das Erbrecht des
Landes, in dem sich die Immobilie befindet, und für
Vermögen und andere Gegenstände das Erbrecht der
Staatsangehörigkeit. Jetzt sollen alle, die ein Testament
schreiben, eine Wahlmöglichkeit bekommen. Wird nichts
Besonderes festgelegt, gilt das Erbrecht des Landes, in
dem der Verstorbene seinen "gewöhnlichen Aufenthalt"
hatte. Nur wenn derjenige, der sein Testament schreibt,
dies ausdrücklich festlegt, kann auch das Erbrecht seiner
Staatsangehörigkeit gelten. "Das gibt den im EU-Ausland
lebenden Österreichern die Möglichkeit, ihr Erbe nach
österreichischem Recht zu regeln, wenn sie dies wünschen.
Das erhöht die Rechtssicherheit und spart Geld, Zeit und
Nerven", so Pirker.
Pirker verweist in einem anderen Beispiel darauf, wie
das Erbrecht der Scharia in der EU jetzt nicht mehr zu
Anwendung kommen soll: "Bisher mussten die Behörden in
der EU auch Erbrecht von Nicht-EU-Staaten anwenden. Wenn
der Verstorbene beispielsweise die Staatsangehörigkeit
eines Landes hatte, in dem die Scharia gilt, mussten sich
auch österreichische Gerichte an Scharia-Erbrecht halten.
Mit der neuen Regelung gilt für diesen Erblasser das
Recht des Mitgliedstaates, in dem er sich aufhält und
nicht das Recht der Scharia", erklärt Pirker.
Abschließend bedauert Pirker, dass Großbritannien und
Irland bei der neuen Regelung noch nicht teilnehmen
wollen.
Rückfragen: Dr. Hubert Pirker, MEP, Tel.: +32-2-284-5898
([email protected])
Daniel Köster M.A., EVP-Pressedienst, Tel.: +32-487-
384784 ([email protected])
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