• 12.03.2012, 13:16:02
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  • OTS0135 OTW0135

BMUKK zu Kriterien für Leistungsbeurteilung an AHS-Oberstufen

Das BMUKK veröffentlicht die Klarstellung zur Leistungsbeurteilung an AHS-Oberstufen, die an alle Organe der Schulaufsicht und an die Direktionen ergeht im Wortlaut.

Wien (OTS) - Der Schulversuch "standardisierte
kompetenzorientierte Reifeprüfung" in den lebenden Fremdsprachen an
AHS wird im laufenden Schuljahr 2011/12 an 299 allgemein bildenden
Höheren Schulen im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Er betrifft
die schriftliche Klausur in den Unterrichtsgegenständen Englisch,
Französisch, Spanisch und Italienisch und wurde entsprechend den
Bestimmungen nach § 7 des Schulorganisationsgesetzes eingerichtet.
Voraussetzung dafür war die Zustimmung von 2/3 der
Erziehungsberechtigten der betroffenen Schüler/innen und 2/3 der
betroffenen Lehrenden. Er betont die Erarbeitung der zentralen
Kompetenzen für das Fremdsprachenlernen wie Hörverständnis,
Leseverständnis, Sprachverständnis im Kontext sowie die
Schreibkompetenzen, wobei im Rahmen der schriftlichen Klausurarbeiten
auf die Vernetzung dieser Kompetenzen besonderer Wert gelegt wird.

Das Wesen eines Schulversuchs ist die Erprobung pädagogischer bzw.
schulorganisatorischer Maßnahmen in Abweichung von einzelnen
gesetzlichen Bestimmungen. Die genehmigten Schulversuche sehen ein
entsprechendes Beurteilungsverfahren für die schriftliche Klausur in
den Fremdsprachen im Rahmen der Reifeprüfung in Abweichung von §18
des Schulunterrichtsgesetzes vor. Dieses Verfahren wurde auf der
Basis des "Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" und
international gängiger Sprachtestverfahren entwickelt. Es hat sich in
der Praxis bewährt und schafft die Möglichkeit, die Leistungen der
Schülerinnen und Schüler auch im internationalen Vergleich
darzustellen.

Die Verankerung der Kompetenzorientierung in der neuen Reifeprüfung
an AHS bzw. in der Reife- und Diplomprüfung an BHS erfordert es, die
Leistungsbeurteilungs-Verordnung raschest neu zu gestalten. Im Zuge
dieser Neugestaltung wird auf die Erfordernisse der internationalen
Fremdsprachendidaktik in besonderer Weise Rücksicht genommen werden.
Die standardisierten Teile einer Reifeprüfung bedürfen gesonderter
Regelungen, die in die neu gestaltete
Leistungsbeurteilungs-Verordnung integriert werden.

Sollte das Beurteilungsverfahren aus dem Schulversuch auch bei
Schularbeiten vor der Reifeprüfung zur Anwendung gekommen sein,
müssen in diesem Fall die rein qualitativ formulierten Bestimmungen
des § 14 der derzeit gültigen Leistungsbeurteilungsverordnung ("\x{2588}in
den wesentlichen Bereichen überwiegend positiv\x{2588}" für ein "Genügend")
eingehalten worden sein. Entsprechende Informationen dazu erteilen
den Erziehungsberechtigten und Schüler/innen die Schuldirektionen und
die Schulaufsicht.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
   Josef Galley
   Pressesprecher
   Tel.: +43-1-53120-5019
   mailto:[email protected]
   bmukk.gv.at
   
   mobil: +43-664-96-99-616

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MUK

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