StPO-Reform - BZÖ-Grosz: "Grund- und Menschenrechte sind für das BZÖ nicht verhandelbar"
BZÖ fordert sofortige Rücknahme der Gesetzesänderung
Graz/Wien (OTS) - Die Grund-, Freiheits- und Menschenrechte und
damit auch das Berufsgeheimnis seien für das BZÖ nicht verhandelbar,
stellte BZÖ-Justizsprecher Abg. Gerald Grosz im Vorfeld des morgigen
Justizausschusses und der heutigen Parteienrunde fest. Er werde an
der heutigen Vorbesprechung zum Ausschuss im Justizministerium nicht
teilnehmen, wiederholte Grosz seine Vorwürfe an die Ministerin.
"Diese Ministerin verdreht offenbar die Tatsachen, ohne die
Anfertigung eines stenografischen Protokolls ist jedes
Kaffeekränzchen mit Karl sinnlos. Zudem kann es aus unserer Sicht
auch inhaltlich keine Verhandlungen zu dieser Materie geben, denn
eine Aushöhlung des Rechtsstaates ist nicht verhandelbar. Die
Justizministerin hat diesen Gesetzesentwurf nach Ablauf der
Begutachtungsfrist eigenmächtig geändert. Entgegen der Behauptung
Karls, wird in keiner einzigen Begutachtungsstellungnahme dieser
Angriff auf den Rechtsstaat gefordert. Die Kritik kommt von allen
Seiten des Landes. Wenn Karl sich und dem Justizsystem einen guten
Dienst erweisen will, zieht sie die betreffende Gesetzesänderung
heute noch zurück", fordert Grosz eine Rücknahme der
Gesetzesänderung.
"Sofern diese Gesetzesänderung den heutigen Tag überhaupt "politisch
überlebt", werden wir morgen unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten
der Geschäftsordnung im Justizausschuss diesen legistischen
Schwachsinn zum Kippen bringen. Selbst die SPÖ macht Karl in diesem
Fall nicht die Räuberleiter, allein mit den Stimmen der ÖVP wird sich
diese Gesetzesänderung nicht ausgehen. Karl soll daher heute späte
Einsicht zeigen und sich selbst vor der nächsten Blamage bewahren",
so Grosz.














