- 09.03.2012, 15:56:05
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Pro Bezirk soll mindestens ein Bezirksgericht erhalten bleiben
Burgstaller und Haslauer: ja zur Reformen, aber keine Verschlechterung des Services für Bürger
Salzburg (OTS) - "Das Land Salzburg unterstützt Reformen, wenn
damit Spareffekte erzielt werden können und gleichzeitig das Service
für Bürgerinnen und Bürger nicht verschlechtert wird. Gerade unter
diesen Gesichtspunkten kann das Land Salzburg dem vorliegenden
Entwurf einer Neustrukturierung der Bezirksgerichts-Organisation aber
nicht zustimmen." So lautete die einhellige Position von
Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller und
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer heute, Freitag,
9. März, nach einem ersten Verhandlungstermin mit Mag. Dr. Beatrix
Karl, Bundesministerin für Justiz.
Ziel der Landesregierung sei es, pro Bezirk mindestens ein
Bezirksgericht zu erhalten, erklärten Burgstaller und Haslauer.
"Damit ist die geplante Schließung von sechs der neun Bezirksgerichte
kein Thema. Immerhin hat Salzburg bereits mit der letzten
Strukturreform im Jahr 2002 wesentliche Hausaufgaben gemacht.
Salzburg ist bei der Struktur der Bezirksgerichte wesentlich
schlanker aufgestellt als andere Länder", wie Burgstaller sagte. Für
unzumutbar hält die Landesregierung demnach die Zusammenlegung der
Bezirksgerichte im Flachgau beziehungsweise deren Verlagerung in die
Stadt Salzburg oder die Schließung der Standorte Tamsweg und Hallein.
"Vor weiteren Gesprächen ist der Bund erstens gefordert, die
wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der geplanten Reform besser zu
untermauern, als dies bisher der Fall ist. Und zweitens sollen
bundesländerübergreifende Lösungen ermöglicht werden. Eine moderne
Gerichtsstruktur kann sich nicht ausschließlich an
Bundesländergrenzen orientieren. Das hat auch mein Vorgespräch mit
dem Gemeindebund-Präsidenten und den Bürgermeistern der betroffenen
Gemeinden gezeigt", ergänzte Burgstaller. Bundesministerin Karl
sicherte Landeshauptfrau Burgstaller und
Landeshauptmann-Stellvertreter Haslauer eine Prüfung dieses
Vorschlages und der Salzburger Anliegen zu.
Bekanntlich hat die Salzburger Landesregierung für den Fall der
Änderung von Bezirksgerichtssprengeln ein Zustimmungsrecht, das im
Übergangsgesetz von 1920 verankert ist.
Rückfragehinweis:
Landespressebüro Salzburg - Medien- und Marketingzentrum
Chefredakteurin Mag. Karin Gföllner
Tel.: (0662) 80 42 / 24 33
mailto:[email protected]
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