- 09.03.2012, 08:47:20
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Katzenkastration verhindert Tierleid
Bundesministerium für Gesundheit, Österreichische Tierärztekammer und VIER PFOTEN klären über die Kastrationspflicht von Katzen auf
Wien (OTS) - In Österreich legt die 2. Tierhaltungsverordnung
gesetzlich fest, dass Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie
kastriert werden müssen. Diese gesetzliche Pflicht ist noch immer
vielen Tierhaltern unbekannt. "Dabei sind wir uns sicher, dass sie
ihre Tiere kastrieren lassen würden, wüssten sie, wie viel Leid
unkastrierte "Freigängerkatzen" verursachen", so Helmut Dungler,
Geschäftsführer von VIER PFOTEN.
Durch die Verpaarung unkastrierter Hauskatzen mit herrenlosen
Streunern steigt die Population wildlebender Katzen dramatisch an. So
kommt ein einziges Katzenpaar innerhalb von zwei Jahren auf über 60
Junge. Der Witterung schutzlos ausgeliefert, leiden diese Tiere an
Hunger und Krankheiten. Oft sterben sie qualvoll. Während viele
Tierärzte und Privatpersonen sich um einzelne Streunerkatzen kümmern,
muss dafür gesorgt werden, dass die Populationen nicht weiter
überhand nehmen.
"Hier setzt die Verantwortung der Katzenhalter ein. Lassen diese
ihre Tiere kastrieren, tragen sie maßgeblich zu diesem Ziel bei",
weiß Tierärztekammerpräsident Dr. Walter Holzhacker. "Wir appellieren
an die Mithilfe und das Verständnis der Tierhalter und hoffen, dass
der Informationsfolder und die Plakate, die wir gemeinsam gestaltet
haben und die an sämtliche Tierarztpraxen Österreichs verschickt
wurden, einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung
leisten", ergänzt Gesundheitsminister Alois Stöger.
Die Folder können bestellt werden bzw. stehen auf den jeweiligen
Websites zum Download bereit:
www.bmg.gv.at
www.vier-pfoten.at
www.tieraerztekammer.at
Rückfragehinweis:
Elisabeth Penz Press Office Austria Tel: + 43 (0)1 895 02 02 - 66 Fax: + 43 (0)1 895 02 02 - 99 Mobil: + 43 (0)664 3086303 [email protected] VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz Linke Wienzeile 236, 1150 Wien www.vier-pfoten.at www.vier-pfoten.org
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