• 08.03.2012, 15:56:39
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Karl: Redaktionsgeheimnis und Informationen von Geheimnisträgern weiterhin vollumfänglich geschützt!

Misstrauensantrag auf Verständnisschwäche des BZÖ zurückzuführen

Wien, 8. Februar 2012 (OTS/ÖVP-PK) - "Die Staatsanwälte sollen
sich um die großen Fische kümmern und nicht um Kleinkriminalität",
sagte ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl zur geplanten Erweiterung der
Diversionsbestimmungen. "Scheinbar ist es den Kritikern nicht recht,
dass sich das Justizsystem auf die Schwerstkriminalität in Sachen
Amtsmissbrauch und Korruption konzentriert", so Karl in Richtung BZÖ.

Zur geplanten Novelle der Strafprozessreform stellte Karl fest, dass
"das Redaktionsgeheimnis und Informationen von Geheimnisträgern
weiterhin vollumfänglich geschützt würden." Auch aufgrund von
Anregungen, die im Rahmen des Begutachungsverfahrens eingegangen
wären, hätte man sich zu einer Änderung des in Diskussion stehenden
Paragraph 112 StPO entschlossen, die auch vom Ministerrat am 28.02.
formal beschlossen wurde. Dabei hätte es bereits eine Einigung mit
dem Koalitionspartner über weitere Diskussionen unter Einbindung
aller Parteien gegeben. "Jetzt und auch in Zukunft werden
Hausdurchsuchungen ausschließlich durch einen Richter bewilligt.
Zusätzlich soll es für dabei sichergestellte Unterlagen die
Möglichkeit des Widerspruchs zunächst an die Staatsanwaltschaft und
bei Uneinigkeit eine Anrufung des Einzelrichters und eine
Beschwerdemöglichkeit an einen Richtersenat geben", so Karl weiter,
die abschließend festhielt, dass "rechtswidriges Handeln von
Amtspersonen selbstverständlich zur Nichtigkeit etwaiger
Entscheidungen führt". In diesem Zusammenhang könne von einer
Aushöhlung des Rechtschutzes keine Rede mehr sein. "Der
Misstrauensantrag des BZÖ beruhe entweder auf der Unfähigkeit,
Gesetzesvorlagen zu verstehen oder auf blankem Populismus", so Karl
abschließend. (Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

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