Anschuldigungen des Rechtsanwaltskammertages unrichtig
Wien (OTS) - Justizministerin Beatrix Karl beabsichtigt mit der
Änderung der Strafprozessordnung keine Aushebelung des
Redaktionsgeheimnisses - ganz im Gegenteil, sie will das
Berufsgeheimnis durch doppelte Absicherung stärken.
Hausdurchsuchungen dürfen natürlich weiterhin nur mit richterlicher
Bewilligung durchgeführt werden. Ist es bislang jedoch so, dass ein
Haft- und Rechtschutzrichter nach Beschlagnahmung in Anwesenheit der
Staatsanwaltschaft und des Betroffenen prüft, welche Unterlagen
verwertet werden dürfen oder nicht, soll in Zukunft der Staatsanwalt
mit dem Beteiligten eine Ersteinsicht durchführen. Herrscht zwischen
den beiden Einigkeit, welche Unterlagen verwertet werden dürfen,
bekommt der Betroffene die nicht benötigten sofort zurück. Wenn
jedoch keine Einigkeit herrscht, soll in Zukunft ein Richter
entscheiden. Selbst gegen diesen Beschluss kann der Betroffene ein
Rechtsmittel erheben; darüber würde dann ein Richtersenat entscheiden
- bis zu dieser Entscheidung dürfen die Unterlagen von der
Staatsanwaltschaft jedoch nicht verwendet werden.
"Mir ist es wichtig, dass das Berufsgeheimnis bestmöglich geschützt
wird. Bei der an mich herangetragenen Kritik wird übersehen, dass der
grundsätzliche Rechtschutz nicht geschwächt, sondern durch zweimalige
Absicherung doppelt gestärkt werden soll", stellt die
Justizministerin klar.
Auch sei die Änderung der Strafprozessordnung nicht Teil des
Stabilitätsgesetzes, sondern des Strafregisteränderungsgesetzes, das
bereits am 28. Februar den Ministerrat passiert hat. "Auf keinen Fall
ist hier etwas still und heimlich passiert - im Zuge der Begutachtung
hat sich anhand der Stellungnahmen Änderungsbedarf gezeigt - und dem
sind wir nachgekommen. Das ist das normale Prozedere in
Begutachtungsverfahren." Im Übrigen werde der Entwurf am kommenden
Dienstag im Justizausschuss diskutiert werden.
Rückfragehinweis:
Pressesprecherin der Justizministerin
Mag. Sabine Mlcoch
0676 89891 2184
sabine.mlcoch@bmj.gv.at
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