- 07.03.2012, 13:32:19
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Justizministerin will Berufsgeheimnis stärken
Anschuldigungen des Rechtsanwaltskammertages unrichtig
Wien (OTS) - Justizministerin Beatrix Karl beabsichtigt mit der
 Änderung der Strafprozessordnung keine Aushebelung des
 Redaktionsgeheimnisses - ganz im Gegenteil, sie will das
 Berufsgeheimnis durch doppelte Absicherung stärken.
 Hausdurchsuchungen dürfen natürlich weiterhin nur mit richterlicher
 Bewilligung durchgeführt werden. Ist es bislang jedoch so, dass ein
 Haft- und Rechtschutzrichter nach Beschlagnahmung in Anwesenheit der
 Staatsanwaltschaft und des Betroffenen prüft, welche Unterlagen
 verwertet werden dürfen oder nicht, soll in Zukunft der Staatsanwalt
 mit dem Beteiligten eine Ersteinsicht durchführen. Herrscht zwischen
 den beiden Einigkeit, welche Unterlagen verwertet werden dürfen,
 bekommt der Betroffene die nicht benötigten sofort zurück. Wenn
 jedoch keine Einigkeit herrscht, soll in Zukunft ein Richter
 entscheiden. Selbst gegen diesen Beschluss kann der Betroffene ein
 Rechtsmittel erheben; darüber würde dann ein Richtersenat entscheiden
 - bis zu dieser Entscheidung dürfen die Unterlagen von der
 Staatsanwaltschaft jedoch nicht verwendet werden. 
 "Mir ist es wichtig, dass das Berufsgeheimnis bestmöglich geschützt
 wird. Bei der an mich herangetragenen Kritik wird übersehen, dass der
 grundsätzliche Rechtschutz nicht geschwächt, sondern durch zweimalige
 Absicherung doppelt gestärkt werden soll", stellt die
 Justizministerin klar.
 Auch sei die Änderung der Strafprozessordnung nicht Teil des
 Stabilitätsgesetzes, sondern des Strafregisteränderungsgesetzes, das
 bereits am 28. Februar den Ministerrat passiert hat. "Auf keinen Fall
 ist hier etwas still und heimlich passiert - im Zuge der Begutachtung
 hat sich anhand der Stellungnahmen Änderungsbedarf gezeigt - und dem
 sind wir nachgekommen. Das ist das normale Prozedere in
 Begutachtungsverfahren." Im Übrigen werde der Entwurf am kommenden
 Dienstag im Justizausschuss diskutiert werden.
Rückfragehinweis:
 Pressesprecherin der Justizministerin
 Mag. Sabine Mlcoch
 0676 89891 2184
 sabine.mlcoch@bmj.gv.at
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