- 07.03.2012, 12:58:53
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AK: Kein Krankengeld für Unternehmer aus der Unfallversicherung für ArbeitnehmerInnen
Wien (OTS) - Zwar unterstützt die AK aus sozialpolitischen Gründen
die Bestrebungen der Wirtschaft, in Zukunft auch den in der
Krankenversicherung der Selbstständigen versicherten Perso-nen
Krankengeld zu gewähren. "Das darf aber keinesfalls aus Mitteln der
Unfallversicherung der ArbeitnehmerInnen finanziert werden", sagt
Alice Kundtner, Leiterin des AK-Bereichs Soziales. Die
Unfallversicherung ist eine Dienstnehmer-Versicherung, aus der sich
die Unternehmer nicht bedienen können, wenn sie Lücken im
Leistungssystem ihrer eigenen Krankenversicherung ausmachen. "Wenn
die Unternehmer das Krankengeld haben wollen, müssen sie es auch
selbst finanzieren. Da ihnen offenbar die freiwillige
Zusatzversicherung nicht genügt, ist eben der Beitragssatz in der
Krankenversicherung anzuheben oder muss ein eigener Beitrag in eine
eigene Krankengeldversicherung entrichtet werden", erklärt Kundtner.
Daran ändert der Umstand überhaupt nichts, dass die AUVA Rücklagen
aufweist. Diese Mittel braucht die AUVA für neue Aufgaben. Kundtner:
"Wir wollen, dass die Menschen länger und gesund im Erwerbsleben
bleiben. Dafür brauchen wir Maßnahmen der betrieblichen
Gesundheitsvorsorge, der Rehabilitation und für die Vorbeugung von
arbeitsbedingten Erkrankungen." Außerdem, so Kundtner, verfügt auch
die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft über
ausreichende Reserven, die zur Abdeckung der Kosten für ein
Krankengeld für Unternehmer herangezogen werden können.
Mittel für betriebliche Gesundheitsvorsorge verwenden
Da die Beiträge zur Unfallversicherung ihrer Bestimmung nach den
versicherten Dienst-nehmerInnen zugutekommen sollen, fordert die AK,
die AUVA endlich auch für die Vor-beugung von arbeitsbedingten
Erkrankungen (derzeit nur von Arbeitsunfällen und Be-rufskrankheiten)
zuständig zu machen. Die betriebliche Gesundheitsförderung und andere
Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit sollen Teil des
Pflichtleistungskatalogs der AUVA werden. Dienstgeber könnten dann -
ohne zusätzliche Kosten - entsprechende Maßnahmen für ihre
Belegschaft abrufen. Nutznießer wären sowohl die Belegschaften als
auch die Dienstgeber. Internationale Studien beweisen: pro
investierten Euro in die betriebliche Gesundheitsvorsorge fließen 5
Euro den Betrieben durch Steigerung der betrieblichen Produktivität
und durch Verringerung der Fehlzeiten zurück. Darüber hinaus sollte
die AUVA auch bei der unterstützenden Evaluierung von Betrieben mit
überdurch-schnittlich hohen Krankenständen eine zentrale Rolle
spielen.
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Ute Bösinger
Tel.: (+43-1) 501 65-2779
mailto:[email protected]
wien.arbeiterkammer.at
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