- 07.03.2012, 12:33:18
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FPÖ-Fichtenbauer: Karl setzt sich über verfassungsrechtlich abgesicherte Grundrechte hinweg
Geplante Änderungen in der Strafprozessordnung sind eine klare Aushöhlung der Schutzwirkungen der Verschwiegenheitspflicht der freien Berufe
Wien (OTS) - "Dieser Gesetzesentwurf ist abzulehnen", so die
 Reaktion des freiheitlichen Justizsprechers NAbg. Dr. Peter
 Fichtenbauer auf die von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP)
 versteckt durchgezogenen Änderungen in der Strafprozessordnung.
 Dieser Vorschlag ziele auf eine klare Aushöhlung der Schutzwirkungen
 der Verschwiegenheitspflicht der freien Berufe wie Rechtsanwälte, 
 Notare Steuerberater etc. ab.
"Die Unzumutbarkeit binnen 14 Tagen aus einem beschlagnahmten,
 vielleicht riesen Konvolut von Dokumenten, diejenigen präzise zu
 bezeichnen, die nicht in ein Verfahren einbezogen werden dürfen, ist
 offenkundig", so Fichtenbauer. Die möglicherweise beim betreffenden
 Rechtsanwalt nicht aufliegenden Kopien und die mögliche große Menge
 an Dokumenten ließen die fristgerechte Identifizierung und
 Bezeichnung schon rein physisch nicht zu.
"Es ist daran zu erinnern, dass diese Maßnahme offenkundig gegen
 Grundrechte besteht, da nach der Rechtsprechung des Europäischen
 Gerichtshofes für Menschenrechte das Anwaltsgeheimnis ein
 verfassungsrechtlich abgesichertes Grundrecht darstellt", betont
 Fichtenbauer. "Daher gehören auch die für die Ausführung der Mandate
 angefertigten schriftlichen Unterlagen demselben Grundrechtsschutz
 an."
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