Geplante Änderungen in der Strafprozessordnung sind eine klare Aushöhlung der Schutzwirkungen der Verschwiegenheitspflicht der freien Berufe
Wien (OTS) - "Dieser Gesetzesentwurf ist abzulehnen", so die
Reaktion des freiheitlichen Justizsprechers NAbg. Dr. Peter
Fichtenbauer auf die von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP)
versteckt durchgezogenen Änderungen in der Strafprozessordnung.
Dieser Vorschlag ziele auf eine klare Aushöhlung der Schutzwirkungen
der Verschwiegenheitspflicht der freien Berufe wie Rechtsanwälte,
Notare Steuerberater etc. ab.
"Die Unzumutbarkeit binnen 14 Tagen aus einem beschlagnahmten,
vielleicht riesen Konvolut von Dokumenten, diejenigen präzise zu
bezeichnen, die nicht in ein Verfahren einbezogen werden dürfen, ist
offenkundig", so Fichtenbauer. Die möglicherweise beim betreffenden
Rechtsanwalt nicht aufliegenden Kopien und die mögliche große Menge
an Dokumenten ließen die fristgerechte Identifizierung und
Bezeichnung schon rein physisch nicht zu.
"Es ist daran zu erinnern, dass diese Maßnahme offenkundig gegen
Grundrechte besteht, da nach der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte das Anwaltsgeheimnis ein
verfassungsrechtlich abgesichertes Grundrecht darstellt", betont
Fichtenbauer. "Daher gehören auch die für die Ausführung der Mandate
angefertigten schriftlichen Unterlagen demselben Grundrechtsschutz
an."
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