• 07.03.2012, 11:19:19
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Wirtschaft fordert 5-Punkte-Programm für Frauen

WKÖ-Hochhauser und FiW-Fürntrath-Moretti: "Zeigen damit die wirklich drängenden Problemfelder für Frauen auf"

Wien (OTS/PWK166) - Anlässlich des Frauentages 2012 legt die
Wirtschaft ein 5 Punkte umfassendes Forderungsprogramm an die Politik
vor, das die Gleichstellung von Frauen in der Gesellschaft und
Wirtschaft vorantreiben soll. WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria
Hochhauser: "Die Wirtschaftskammerorganisation ist aktiv und
initiativ, wenn es darum geht, Chancengleichheit für Frauen und
Männer zu schaffen. Unsere Forderungen zeigen jene Problemfelder auf,
die den erwerbstätigen Frauen in Österreich wirklich unter den Nägeln
brennen". Adelheid Fürntrath-Moretti, Bundesvorsitzende von "Frau in
der Wirtschaft" und Vertreterin der 120.000 Unternehmerinnen und
Geschäftsführerinnen, ergänzt: "Statt Quotendiskussionen wünschen wir
uns endlich greifbare Maßnahmen, die allen unselbständig und
selbständig erwerbstätigen Frauen helfen, Beruf und Familie zu
leben."

1. Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes insbesondere für
Unter-3-Jährige:
Ein flächendeckendes, den beruflichen Anforderungen entsprechendes
und qualitativ hochwertiges Kinderbetreuungsnetz ist speziell für
Unternehmerinnen und Frauen, die Führungspostionen bekleiden wichtig,
da diese besonders rasch nach der Geburt wiedereinsteigen wollen.
Hochhauser: "Das Betreuungsangebot für Kinder von null bis 15 Jahre
mehr Flexibilität bieten als dies jetzt der Fall ist. Denn gerade
Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Frauen in Führungspositionen
haben keine 9-to-5-Jobs".

2. Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit für
Kinderbetreuungskosten:
Mit der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten für
Kinder bis zum 10. Lebensjahr ist ein erster wichtiger Schritt
gelungen. "Da aber auch Kinder ab 11 Jahren betreut werden müssen,
fordern wir, dass alle Aufwendungen für Betreuungs- und
Haushaltshilfen steuerlich geltend gemacht werden können",
unterstreicht Fürntrath-Moretti. Die derzeit nicht genutzten 100 Mio.
Euro aus der bestehenden Absetzbarkeit könnten ua. dafür herangezogen
werden.

3. Raschere Umsetzung der geplanten Anhebung des
Pensionsantrittsalters bei Frauen:
Das Pensionsantrittsalter von Frauen wird nur sehr langsam und
schrittweise angehoben. Eine Angleichung des Antrittsalters für beide
Geschlechter ist nach derzeitigem Fahrplan erst im Jahr 2033
erreicht. "Die Folgen für Frauen sind vergleichsweise niedrige
Ansprüche aus dem Pensionssystem. Die Wirtschaft fordert daher eine
raschere Umsetzung der geplanten Anhebung, damit berufstätige Frauen
bei den Pensionsansprüchen besser gestellt werden", führt Hochhauser
aus.

4. Erhöhung des Wochengeld für Unternehmerinnen:
Fürntrath-Moretti: "Im Sinne der Gleichstellung mit Unselbständigen
fordern wir eine Erhöhung des Wochengelds auf 50 Euro. Derzeit liegt
der Betrag bei nur 26,97 Euro pro Tag." Bei unselbständig
Beschäftigten errechnet sich die Höhe des Wochengeldes sich nach dem
durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei vollen
Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist plus einem Zuschlag für
Sonderzahlungen.

5. Absenkung der gesetzlichen Mindestbeitragsgrundlage in der SVA
Gerade selbständige Frauen in Teilzeit sind vom Einfrieren der
Mindestbeitragsgrundlage in der gewerblichen Sozialversicherung
massiv betroffen. Hier geht es insbesondere um
Ein-Personen-Unternehmerinnen: Von jenen Frauen, die als EPU tätig
sind, sind 51% hauptberuflich tätig; weitere 27% der
Einzelunternehmerinnen üben diese Tätigkeit hauptberuflich aus,
allerdings in einer Teilzeit-Variante. 22% der EP-Unternehmerinnen
sind nebenberuflich tätig.
Von jenen 22 % der Einzelunternehmerinnen, die die selbstständige
Tätigkeit nebenberuflich ausüben, ist dies überwiegend - und hier
gibt es keinen Unterschied zu Männern - neben einer unselbstständigen
Tätigkeit der Fall (rund 80%). Allerdings ist der Anteil der
EP-Unternehmerinnen, die dies neben der Kinderbetreuung ausüben, mit
17% deutlich höher als bei den Männern. Der Anteil jener Frauen, die
in der Selbstständigkeit Jahresumsätze von unter 30.000 Euro bzw.
sogar unter 10.000 Euro im Nebenerwerb erzielen, ist deutlich höher
als bei Männern.

"Frauen, die öfter als Männer auch als Selbstständige Teilzeit
arbeiten, um so Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bringen,
würde die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage bei den
Sozialversicherungsbeiträgen eine spürbare Entlastung ihrer Einkommen
bringen. Damit könnte der Gesetzgeber einen wesentlichen Schritt zur
Armutsbekämpfung eines Teil der selbständigen Frauen setzen", so
Hochhauser und Fürntrath-Moretti unisono. (PM)

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Österreich, Stabsabteilung Presse
   Mag. Rupert Haberson
   T:(+43) 0590 900-4362, 
   F:(+43) 0590 900-263
   mailto:presse@wko.at
   http://wko.at/Presse
   
   Wirtschaftskammer Österreich, 
   Junge Wirtschaft | Gründer-Service | Frau in der Wirtschaft 
   Mag. Elisabeth Zehetner
   T: +43 (0)5 90 900 3018,
   F: +43 (0)5 90 900 295
   mailto:elisabeth.zehetner@wko.at

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