• 06.03.2012, 16:00:48
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  • OTS0238 OTW0238

Falsch zitierte Kanzlei prüft Klage

Die Wiener Kanzlei Brandl & Talos wehrt sich gegen willkürliche Missinterpretation

Wien (OTS) - Für Empörung in der Finanzbranche sorgte das falsche
Zitieren einer richtigen Expertise. Die Online-Plattform Finanzbuddha
zitiert in einer aktuellen Presseaussendung einen Fachartikel zum
Thema Zinswetten - aber leider komplett falsch.

Am 5. März 2012 setzte sich "Finanzbuddha" mit einer kritischen
Würdigung der "Zinswette"- Entscheidung des BGH (XI ZR 33/10) von
Univ.-Ass. Dr. Philipp Klausberger, einem Mitarbeiter der Kanzlei
Brandl & Talos, und Dr. David Rüger auseinander. Unter dem Titel
"Banken haben bei Auseinandersetzung um Zinswetten schlechte Karten"
wird darin eine Reihe von unrichtigen Behauptungen aufgestellt. So
wird beispielsweise Dr. Klausberger und Dr. Rüger eine ausdrücklich
als Fremdzitat ausgewiesene Drittäußerung als eigene Auffassung in
den Mund gelegt. Da dieser Beitrag auch Angriffe auf die Kanzlei
Brandl & Talos enthält und insbesondere behauptet wird, Vertreter der
Kanzlei hätten Schadensberechnungen des Herrn Sascha Stadikow
bestätigt, hat die Kanzlei einen externen Anwalt mit der Einleitung
rechtlicher Schritte gegen Finanzbuddha beauftragt.

Rückfragehinweis:
RA Mag. Christian Lenz
Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH
Mariahilfer Straße 116, 1070 Wien
Telefon: +43 1 522 5700
e-mail: [email protected] Web: www.btp.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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