• 02.03.2012, 12:12:29
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Oesterreichs Energie sieht neue Wettbewerbsgesetze sehr kritisch

Preisregelung durch die Hintertür ist gefährlich für den liberalisierten Markt

Wien (OTS) - Sehr kritisch sieht Oesterreichs Energie, die
Interessenvertretung der E-Wirtschaft, in ihrer Stellungnahme die
Novelle des Nahversorgungsgesetzes, die gemeinsam mit anderen
Wettbewerbsgesetzen präsentiert wurde. Ganz im Gegenteil zu den
erklärten Zielen der Regelung werde damit der Wettbewerb nicht
gefördert, sondern gebremst. "Zusätzlich drohen dadurch eine
erhebliche Rechtsunsicherheit und hohe Bürokratiekosten", kritisiert
Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie.

Die ausschließlich für Energieunternehmen neu eingefügte
Sonderbestimmung sieht vor, dass es diesen bei marktbeherrschender
Stellung (alleine oder zusammen mit anderen) verboten ist, diese
Stellung zu missbrauchen, indem sie Entgelte oder sonstige
Geschäftsbedingungen fordern, die ungünstiger sind als jene anderer
Elektrizitätsunternehmen auf vergleichbaren Märkten, sofern sie nicht
sachlich gerechtfertigt sind (Beweislastumkehr), oder Entgelte
fordern, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten.

Rückschritt in Richtung Preisregulierung

Aus Sicht der E-Wirtschaft bedeutet die Gesetzesnovelle nichts
weniger als eine Wiedereinführung der Preisregelung durch die
Hintertür und das Ende des liberalisierten Strommarkts. Schmidt:
"Damit werden die Entscheidungen des Kartellgerichts nämlich zur
Richtschnur dessen, was als angemessener Preis anzusehen ist." Das
Gesetz schaffe so seine eigenen Benchmarks und bremse den Wettbewerb,
weil sich alle Teilnehmer am Markt an den einmal veröffentlichten
Entscheidungen des Kartellgerichts orientieren werden. Das fördere
nicht den Wettbewerb, sondern stelle einen massiven Markteingriff
dar. Schmidt: "Die bestehende Gesetzeslage im Bereich des
Energiemarktes und die bestehenden wettbewerbs- und
kartellrechtlichen Reglungen sind ausreichend, um einem etwaigen
Marktmissbrauch vorzubeugen. Eine Sonderregelung für
Energieunternehmen ist sachlich nicht gerechtfertigt und würde einen
weiteren Rückschritt hin zur Regulierung des Strommarktes bedeuten."

Veröffentlichung von sensiblen Unternehmensdaten abgelehnt

Als absolut unverständlich sieht man in der E-Wirtschaft auch die
Verpflichtung zur Offenlegung der äußerst sensiblen Daten bezüglich
Einkaufskonditionen und Kostenstruktur. Schmidt: "Das wird es der
österreichischen E-Wirtschaft nicht nur erschweren, Verhandlungen mit
Vertragspartnern zu führen, sondern auch der Konkurrenz einen
Wissensvorsprung ermöglichen." Selbst in Deutschland, das Vorbild für
die Novellierung des Gesetzes war, gebe es eine derart weitreichende
Verpflichtung nicht, sondern lediglich eine Offenlegung gegenüber
Behörden. Schmidt: "Diese Regelungen, die zudem keineswegs klar
formuliert sind und großen Schaden und hohe Kosten verursachen
können, sind daher ersatzlos zu streichen, insbesondere da auch
verfassungsrechtliche Bedenken bestehen."

Über Oesterreichs Energie

Oesterreichs Energie vertritt seit 1953 die gemeinsam erarbeiteten
Brancheninteressen der E-Wirtschaft gegenüber Politik, Verwaltung und
Öffentlichkeit. Als erste Anlaufstelle in Energiefragen arbeiten wir
eng mit politischen Institutionen, Behörden und Verbänden zusammen
und informieren die Öffentlichkeit über Themen der
Elektrizitätsbranche.

Die rund 140 Mitgliedsunternehmen erzeugen mit knapp 21.000
Mitarbeitern mehr als 90 Prozent des österreichischen Stroms und
betreiben die Transport- und Verteilnetze Österreichs. Die
Stromproduktion der Mitglieder von Oesterreichs Energie erreichte
2010 rund 60 Milliarden Kilowattstunden, davon 60 Prozent aus
nachhaltiger Wasserkraft.

Rückfragehinweis:

Oesterreichs Energie
   Ernst Brandstetter
   Pressesprecher
   Tel.: 0043 1 50198 - 260; Mobil: 0043 676 845019260
   mailto:[email protected]
   www.oesterreichsenergie.at

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