- 02.03.2012, 09:29:44
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AK - Veröffentlichung Jahresabschlüsse: Schaden macht offensichtlich doch klug
Wien (OTS) - "Seit Jahren haben wir auf die mangelnde Disziplin
bei der verpflichtenden Veröffentlichung der Jahresabschlüsse durch
die Unternehmen hingewiesen, höheren Einsatz der Firmenbuchgerichte
und härtere Verwaltungsstrafen gefordert und Klagen wegen unlauteren
Wettbewerbs eingebracht. Mit Erfolg, denn Schaden macht
offensichtlich doch klug: 90 Prozent der großen Kapitalgesellschaften
haben 2011 fristgerecht den Jahresabschluss offen gelegt", zeigt sich
der Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft in der AK Wien, Heinz
Leitsmüller, zufrieden. Eine fristgerechte Veröffentlichung der
Jahresabschlüsse ist wichtig für die notwendige Transparenz im
Wirtschaftsleben. Dadurch erlangen Gläubiger, Lieferanten oder
Beschäftigten wichtige Informationen über die wirtschaftliche
Solidität eines Unternehmens. Besonders bei Kapitalgesellschaften,
die durch eine beschränkte Haftung der Gesellschafter gekennzeichnet
sind, ist der Jahresabschluss ein wichtiges Instrument zur
Abschätzung des wirtschaftlichen Risikos einer Geschäftsverbindung.
Für die Beschäftigten ermöglicht der Jahresabschluss eine bessere
Beurteilung der Arbeitsplatzsicherheit. "Nun liegt es an den
Firmenbuchgerichten rascher zu handeln und die eingereichten
Jahresabschlüsse so zeitnah wie möglich ins Firmenbuch einzutragen",
fordert Leitsmüller. Denn in etlichen Fällen werden pünktlich
eingereichte Jahresabschlüsse von den Gerichten erst deutlich nach
der Einreichung zur Verfügung gestellt.
Die AK hat nunmehr zum dritten Mal die Offenlegungsdisziplin von
Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten untersucht. Rund 1.150
veröffentlichungspflichtige Unternehmen mit knapp 900.000
Beschäftigten wurden unter die Lupe genommen: Über 90 Prozent der
großen Unternehmen haben ihren letzten Jahresabschluss für das Jahr
2010 rechtzeitig bis Ende September 2011 beim Firmenbuch eingereicht.
Zum Vergleich: 2010 (Jahresabschluss 2009) waren es knapp 64 Prozent,
2009 (Abschluss 2008) nur rund 59 Prozent. Das zeigt die Wirkung der
eingeführten Sanktionen in Form von Verwaltungsstrafen. Auf Druck der
AK wurden mit Beginn 2011 die Strafen für Offenlegungssünder nämlich
deutlich verschärft. So wird nunmehr nach Ablauf der neun-monatigen
Offenlegungsfrist ohne vorausgehendes Verfahren eine Strafe in Höhe
von 700 Euro verhängt. Zusätzlich hat die AK 2010 erstmals Klagen
nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen
Unternehmen, die konsequent gegen die Offenlegungsvorschriften in der
Vergangenheit verstoßen haben, eingebracht und erfolgreich
abgeschlossen.
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Thomas Angerer
Tel.: +43-1 501 65-2578
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
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