- 02.03.2012, 09:22:43
- /
- OTS0033 OTW0033
"Costa Allegra" - VKI unterstützt Geschädigte
Schadenersatz für Chaos an Bord des Kreuzfahrtschiffes
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wird
auch im Fall der Kreuzfahrt der "Costa Allegra" österreichische
Geschädigte unterstützen. Der VKI bietet an, die Ansprüche der
Geschädigten kostenlos zu sammeln, auszuwerten und außergerichtliche
Angebote der Reederei zu bewerten. Die Aktion läuft bis 16.3.2012.
Nach dem Kreuzfahrtunglück der "Costa Concordia" in Italien gab es
nun aufgrund eines Brandes im Maschinenraum der "Costa Allegra"
erneut Ungemach für österreichische Passagiere der Reederei Costa
Crociere. Das Schiff wurde - nach dem Ausfall der Stromversorgung -
abgeschleppt und ist gestern auf der Seychellen-Hauptinsel Mahe
angekommen. Die Reederei bietet den Passagieren an, die Reise
abzubrechen und nach Hause gebracht zu werden oder aber den Urlaub
auf den Seychellen fortzusetzen. In den Medien wird auch berichtet,
Costa Crociere biete den Passagieren "den doppelten Reisepreis als
Schadenersatz" an.
"Dieses Angebot zu bewerten ist derzeit zu früh", sagt die
Reiserechts-Expertin des VKI, Frau Mag. Maria Ecker. "Wir wollen
zuerst aus erster Hand von Betroffenen hören, welche Szenen sich
tatsächlich in den vergangenen Tagen an Bord abgespielt haben.
Weiters muss das Angebot schwarz auf weiß am Tisch liegen, bevor man
dazu etwas sagen kann."
Der VKI bietet daher den betroffenen Reisenden aus Österreich an,
Ihre Beschwerden kostenlos auf www.verbraucherrecht.at (bis
16.3.2012) einzumelden. Der VKI wird diese Beschwerden auswerten und
- wie schon im Fall des Schiffsunglückes der "Costa Concordia" - den
Geschädigten mit Rat und Tat bei der Bewertung von außergerichtlichen
Angeboten der Reederei und der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen
beistehen.
Die Reisenden haben zum einen - unabhängig vom Verschulden der
Reederei - Ansprüche aus der Gewährleistung; das wird in der Regel
die (anteilige) Rückzahlung des Pauschalreisepreises (Flug und
Kreuzfahrt) sein. Wenn aber der Reederei bzw Ihrer Crew auch ein
Verschulden vorzuwerfen ist, dann kommen weitere Ansprüche für
entgangene Urlaubsfreude und allenfalls auch für erlittene physische
und psychische Schäden in Frage.
"Wir warnen davor, sich vorschnell auf Pauschalangebote der
Reederei einzulassen. Der VKI wird Angebote vielmehr prüfen und dann
- für die TeilnehmerInnen an der Sammelaktion - bewerten und die
weitere Vorgangsweise aufzeigen" bietet Mag. Ecker den Geschädigten
an.
Weitere Informationen zur Sammelaktion gibt es auf
www.verbraucherrecht.at.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Mag. Maria Ecker, Juristin im Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI






