- 28.02.2012, 14:00:15
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RTR-Studie bestätigt Unterhaltungsorientierung von ORF eins
Wien (OTS) - Die aktuelle "TV-Programmanalyse 2011" der Rundfunk
und Telekom Regulierungs GmbH (RTR) offenbart erneut aussagekräftige
Details zur Programmierung der TV-Vollprogramme in Österreich
(Details siehe unten). Besonders interessant ist dabei die Analyse
des Senders ORF eins, dem eine starke Unterhaltungsorientierung, ein
sehr geringer Informationsanteil sowie ein hoher Anteil an
Parallelprogrammierungen attestiert werden und dessen
Unverwechselbarkeit kritisch hinterfragt wird.
Der VÖP fühlt sich durch die unabhängige Studie der RTR in seinem
Vorwurf bestätigt, dass das TV-Programm des öffentlich-rechtlichen
Mitbewerbers nicht ausgewogen strukturiert und unverwechselbar ist.
Per Gesetz muss der ORF in seinen TV-Programmen ein ausgewogenes
Gesamtprogramm von Information, Kultur, Unterhaltung und Sport
anbieten, wobei diese Programmanteile in einem ausgewogenen
Verhältnis zu stehen haben. Insbesondere ORF eins ist jedoch in
seiner Unterhaltungsorientierung sogar noch kommerzieller
ausgerichtet als private Sender. Und auch wenn der Schwestersender
ORF 2 deutlich ausgewogener programmiert ist, so reicht das
TV-Programm des ORF in einer kombinierten Betrachtung von ORF eins
und ORF 2 nicht an vergleichbare öffentlich-rechtliche Standards
heran.
"Der ORF erfüllt seinen Programmauftrag nur mangelhaft.", stellt
Corinna Drumm, Geschäftsführerin des VÖP klar. "Das Programm vor
allem von ORF eins ist kommerziell und verwechselbar,
öffentlich-rechtliche Inhalte sind hier nur in geringem Ausmaß
vorhanden. Wir haben dies bereits im Rahmen unserer Beschwerde an die
KommAustria aufgezeigt. Die Ergebnisse der vorliegenden
Programmstruktur-Studie, die von der unabhängigen RTR-GmbH beauftragt
wurde, bestärken uns in unserer Einschätzung. Es wird höchste Zeit,
dass die Abhängigkeit des ORF von der Werbewirtschaft beendet wird.
Die Vermarktungsmöglichkeiten des ORF müssen reduziert werden. Nur so
ist eine Fokussierung der ORF-Programme auf den
öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erzielen!"
Nachfolgend einige Details aus der Studie:
- Fernsehpublizistische Inhalte: Die Studie attestiert ORF eins, der
Sender "mit den mit Abstand geringsten zeitlichen Anteilen bei
fernsehpublizistischen Sendungen in Österreich" zu sein (S. 60).
- Unterhaltung: ORF eins wird ein "Spitzenplatz" im Bereich der
Unterhaltungssendungen bestätigt. Bei Betrachtung der
Programmstruktur liegt ORF eins mit einem Anteil der
Unterhaltungssendungen von 63,9% "weiterhin deutlich vor den
österreichischen privatkommerziellen Fernsehvollprogrammen ATV, PULS
4 und ServusTV" (S. 62). Noch deutlicher offenbart der Blick auf das
Programmprofil die Unterhaltungsorientierung von ORF eins: Hier wird
dem Sender ein Unterhaltungsanteil von 83% bescheinigt (S. 84).
Zu ähnlichen Ergebnissen kam auch die Programmstrukturanalyse des VÖP
aus 2011, die Gegenstand einer anhängigen Beschwerde des VÖP bei der
KommAustria ist. (1)
- "Unverwechselbarkeit" und Parallelprogrammierungen: Ebenfalls im
Rahmen der VÖP-Beschwerde wurde die Unverwechselbarkeit des ORF und
das hohe Ausmaß paralleler Ausstrahlungen beanstandet. Auch die
RTR-Studie hinterfragt kritisch: "Die bisher vorliegenden TV
Programmanalysen geben aber Anlass, kritisch zu fragen, ob die
(öffentlich-rechtlichen) Fernsehvollprogramme in Österreich
ausreichend unverwechselbar sind." Der Studienautor konstatiert sogar
einen Anstieg der parallelen Ausstrahlungen auf ORF eins: "Während im
Jahr 2007 die parallel ('am selben Tag') zu einem anderen (...)
Fernsehvollprogramm ausgestrahlten Sendungen bei ORF eins einen
zeitlichen Anteil von 13,7 Prozent (...) ausmachten, liegt der Anteil
im Frühjahr 2011 bei 28,2 Prozent." (S. 51) Kein anderer Sender weist
einen auch nur annähernd so hohen Anteil an Parallelprogrammierungen
auf (S. 156).
- Programmprofile: Im Rahmen der Betrachtung der Programmprofile
wird ORF eins in der Studie nicht als "Vollprogramm im klassischen
Sinne" bewertet: "Das als Folge der Annahme von Programmkonkurrenz
sowie Ausrichtung an (vermeintlichen) Präferenzen der jüngeren
Zielgruppen weitgehend eindimensionale Programm von ORF eins bietet
wenig strukturelle Vielfalt und kaum Fernsehpublizistik. Inwiefern
die als Ausgleichsmechanismus erwünschte und angenommene
komplementäre Ergänzung durch ORF 2 grundsätzlich gegeben ist und
sich faktisch einstellt, ist fraglich - die hohe strukturelle
Vielfalt von ORF 2 und die aus kumulierten Reichweitenbetrachtungen
bekannte Zielgruppensegmentierung, die sich auf der Ebene einzelner
Sendungen fortsetzen dürfte, sprechen dagegen." (S. 92)
Wirft man einen vergleichenden Blick auf die Programmprofile der
Sender und richtet hier den Fokus auf den Informationsanteil, der für
öffentlich-rechtliche Sender als Königsdisziplin zu gelten hat, dann
findet sich kein öffentlich-rechtlicher Sender an erster Stelle,
sondern der Privatsender ServusTV. ORF2 folgt erst auf Platz 3 und
ORF eins belegt den 13. Platz (von 15 untersuchten Sendern). (vgl.
Tabellen 7 und 8, Seiten 90 bzw. 93)
- Ausländische Produktionen: Der Anteil von Sendungen, die außerhalb
der EU produziert wurden, liegt bei ORF eins insgesamt bei 50% - ein
Wert, dessen Gewicht vor allem im Vergleich mit deutschen
öffentlich-rechtlichen Sendern deutlich wird, die lediglich 2,4%
(ARD) bzw. 5,2% (ZDF) ihrer Sendungen außerhalb der EU produzieren
(lassen) (S. 120). Unter diese Ausländischen Produktionen fallen vor
allem Blockbuster-Filme und Serien aus den USA, deren Beitrag zur
Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags als eher gering
einzuschätzen ist, und die ganz nebenbei dazu führen, dass ein
beträchtlicher Teil des ORF-Budgets ins Ausland abfließt - ohne
jegliche Wertschöpfung im Inland.
Eine weitere interessante Erkenntnis aus der Studie abseits der
programmlichen Seite betrifft die Werbung im ORF-TV: Zum vierten Mal
in Folge dokumentiert die RTR-Studie, dass der ORF das gesetzliche
Werbezeitlimit von 42 Minuten pro Tag in den betrachteten Zeiträumen
in beiden TV-Sendern überschritten hat (S. 109). Eine Überschreitung
um 20% ist zwar erlaubt, sofern die Grenze im Jahresschnitt
eingehalten wird. Dennoch erscheint die regelmäßige Überschreitung in
den Betrachtungszeiträumen der Programmanalyse zumindest fragwürdig.
(1) http://www.ots.at/redirect/voep.at
Rückfragehinweis:
Corinna Drumm, VÖP-Geschäftsführung, Tel. 01 / 51633-3166
corinna.drumm@voep.at
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