WKÖ-Schwarzer: Energieeffizienz steigern, aber nicht mit der Brechstange
Keine Erhöhung der CO2-Preise durch die Hintertür - WKÖ sieht Überarbeitungsbedarf bei neuem Rechtsakt zur Energieeffizienz
Wien (OTS/PWK136) - "Wir unterstützen das EU-Ziel, die
Energieeffizienz in Europa bis 2020 um 20% zu erhöhen. Die Steigerung
der Energieeffizienz ist eine klima- und energiepolitische
Notwendigkeit und im Interesse der Wirtschaft", so Stephan Schwarzer,
Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der
Wirtschaftkammer Österreich (WKÖ), anlässlich der heutigen Abstimmung
im Industrieausschuss des Europäischen Parlaments. "Allerdings sind
die vorgesehenen Maßnahmen der Energieeffizienz-Richtlinie noch
unausgewogen."
Der Umweltausschuss plädierte für einen Eingriff in das
EU-Emissionshandelssystem. Durch die Hintertür der
Effizienzrichtlinie sollten die von der Emissionshandelsrichtlinie
vorgesehenen Kontingente ab 2013 stark verkürzt werden, um den
CO2-Preis in die Höhe zu treiben. Nach entschiedenen Protesten der
Wirtschaft ist es gelungen, diesen direkten Eingriff in den
Emissionshandel vorerst abzuwehren. Die heute von den politischen
Fraktionen beschlossenen Konsenspositionen sehen hier nur noch einen
abgeschwächten Auftrag an die Kommission vor. "Für Investitionen, die
Europa für den Umbau des Energiesystems und den Aufschwung dringend
benötigt, ist Berechenbarkeit eine Grundvoraussetzung", mahnt
Schwarzer.
Vor allem der Beschluss von verbindlichen Energieeinsparzielen für
Mitgliedstaaten stößt bei Schwarzer auf Unverständnis, da
gleichzeitig eine der wichtigsten Maßnahmen, die Gebäudesanierung,
abgeschwächt wird: "Ein starrer Wert als verbindliche nationale
Obergrenze des Energieverbrauchs ist problematisch, da es erhebliche
Schwankungen aufgrund der Witterung und der Konjunkturentwicklung
gibt. Sollen wir in einem Winter wie heuer einfach die Heizungen
abdrehen wenn der Grenzwert erreicht wurde?" fragt Schwarzer in
Richtung EU-Parlamentarier. "Ein Richtwert wäre der bessere Ansatz."
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene 3%-Sanierungsquote für
öffentliche Gebäude wurde vom EU-Parlament auf 2,5% vermindert. "Hier
zeigt sich, dass zunächst hochfliegende Ziele beschlossen werden,
wenn es jedoch zu konkreten Maßnahmen kommen soll, die Bremsen
angezogen werden. Besser wäre es, zuerst nüchtern zu prüfen, welche
Ziele mit vernünftigen Maßnahmen erreicht werden können und dann die
benötigten finanziellen Mittel ohne Einschränkungen zur Verfügung zu
stellen."
Entgegen den Einwänden aus der Wirtschaft hält der
Parlamentsausschuss an der umstrittenen jährlichen
Einsparungsverpflichtung für Energieversorger fest. Demnach sollen
Energieversorger den Energieverbrauch ihrer Kunden Jahr für Jahr um
1,5% verringern. "Diese Last den Energieversorgern aufzubürden ist
unfair, denn sie können das Verhalten und den Bedarf der Kunden nicht
beeinflussen. Energieeffizienz kann nicht mit der Brechstange
erzwungen werden."
Positiv zu bewerten ist, dass verpflichtende Energieaudits auch
von "in-house"- Experten durchgeführt werden können, und dass dem
Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung eine positive Kosten-Nutzen-Analyse
vorangehen soll. Aus gutem Grund nimmt der Kommissionsvorschlag davon
Abstand, dem betrieblichen Energiemanagement zusätzliche
Reglementierungen zu überstülpen.
"Jetzt hoffen wir darauf, dass die Mitgliedstaaten ohne Abstriche
Grünes Licht für die Sanierung der öffentlichen Gebäude geben, weil
es sich hier um ein Herzstück des Rechtsakts handelt. Richtig
verstanden, soll die neue Richtlinie Kostenbelastungen der
Konsumenten durch intelligente Technologien und Anwendungen
eindämmen, aber nicht durch bürokratische Korsette der Wirtschaft
produktive Kräfte entziehen", so Schwarzer. (PM)
Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
Dr. Stephan Schwarzer
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