• 28.02.2012, 11:58:10
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Industrie zu Sparpaket: Erhöhung der Arbeitszusatzkosten Bürde für Industrie- und Arbeitsstandort

IV-GS Neumayer: Industrie trägt Sparpaket mit - Verteuerung des Faktors Arbeit gefährdet Arbeitsstandort - Anhebung des Nachtschwerarbeits-Beitrages falsche Maßnahme

Wien (OTS/PdI) - "Aus Rücksicht auf die Notwendigkeit, den
Staatshaushalt zu konsolidieren, tragen wir das Sparpaket im Großen
und Ganzen mit", so der Generalsekretär der Industriellenvereinigung
(IV) Mag. Christoph Neumayer nach dem Ende der Begutachtungsfrist der
Gesetzestexte zum Sparpaket. Klare Kritik übt die Industrie an der
Erhöhung der Arbeitszusatzkosten durch die 110-Euro-Auflösungsabgabe
bei Kündigung eines Beschäftigten und durch die Einführung von
Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für über 58-Jährige. "Diese
Maßnahmen sind eine eindeutige Bürde für den Industrie- und
Arbeitsstandort Österreich", betonte Neumayer: "Die Gebühr trifft nur
die Arbeitgeber und verstößt daher gegen das paritätische
Versicherungsprinzip - demgemäß sowohl Arbeitnehmer als auch
Arbeitgeber in die Arbeitslosenversicherung einzahlen." In diesem
Zusammenhang sei auch die vorgeschlagene gesetzliche Anhebung des
Nachtschwerarbeits-Beitrages von zwei auf fünf Prozent abzulehnen und
"eine falsche Maßnahme". Vielmehr müsse das NSchG-Zugangsalter von 57
(Männer) bzw. 52 (Frauen) erhöht werden. "Änderungen in diesem
Bereich würden einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten und
zusätzlich auch einen Beitrag zu der angestrebten und überfälligen
Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters leisten", unterstrich
Neumayer.

Die dauerhafte Kürzung der Zuschüsse zur Zukunftsvorsorge bewertet
Neumayer ebenfalls als negativ. "Die staatliche Pensionsvorsorge wird
zusehends unfinanzierbar, gleichzeitig kürzt man den Aufbau privaten
Pensionskapitals. Das ist nicht zu erklären und widerspricht jeder
Logik." Neben diesen Punkten sei für die Industrie auch die
Steuererhöhung für Leistungsträger unter dem Titel "Solidarabgabe"
höchst fragwürdig. Für die Bezieher hoher Einkommen wird der
effektive Grenzsteuersatz um 3 bis 6,28 Prozent-Punkte steigen. Ab
einem Jahresbruttogehalt von Euro 594.272 wird der effektive
Grenzsteuersatz somit bei 50 Prozent liegen, und damit dem nominellen
Steuersatz entsprechen. "Das ist ein Europa-Spitzenwert und
sicherlich ein gravierender Standortnachteil. Wir werden daher genau
darauf achten, dass diese Extrembelastung, die auf 3 Jahre befristet
ist, 2016 wie vereinbart wieder ausläuft", so Neumayer: "Beim
Vergleich der effektiven Steuer- und Abgabensätze ist Österreich
nunmehr an die unrühmliche Europa-Spitze vorgestoßen." Rufe von
Arbeitnehmerseite, dass wohlhabendere Menschen in Österreich noch
immer zu wenig belastet werden, sind angesichts dieser Tatsache und
der Rekord-Umverteilung in Österreich "jenseitig" und "nicht
nachvollziehbar".

Als positiv bewertet der IV-Generalsekretär, "dass die
Bundesregierung in einigen Bereichen Problemfelder erkannt und mit
dem Maßnahmenpaket erste Schritte in die richtige Richtung gesetzt
hat. "Auch im Steuerbereich ist es gelungen, die schlimmsten
Anschlagsversuche auf den Standort und damit auf heimische
Arbeitsplätze in den Bereichen KöST-Satz sowie Gruppenbesteuerung,
Erbschafts- und Schenkungssteuer abzuwenden. Mittelfristig müssen wir
aber unbedingt wirkliche strukturelle Reformen - etwa im Bereich der
Frühpensionen, wo wir europaweit Negativ-Beispiel sind, aber auch bei
Verwaltung, Gesundheit und Bildungssystem - in Angriff nehmen, um in
internationalen Standortrankings nicht weiter ins Hintertreffen zu
geraten und weitere Mittel für Zukunftsinvestitionen in den Bereichen
Bildung, Forschung und Entwicklung sowie Infrastruktur freizumachen",
so der IV-Generalsekretär.

Rückfragehinweis:
IV-Newsroom
Tel.: +43 (1) 711 35-2306
mailto:[email protected]
www.iv-net.at/medien

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