• 28.02.2012, 11:14:38
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Mikl-Leitner: Behördenreform voll im Zeitplan

Gesetzesentwürfe am 28. Februar in den Ministerrat eingebracht

Wien (OTS) - Die von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner
präsentierte "Reform der Sicherheitsbehörden" liegt voll im Zeitplan.
Ziel der Reform ist es, die Führungsstrukturen in den Bundesländern
neu zu ordnen: "Das Regierungsvorhaben ist ein Meilenstein im Bereich
der Verwaltungsreform. Die Zahl der Behörden wird von 31 auf 9
Landespolizeidirektionen reduziert. Die Exekutive wird dadurch
effizienter, schlanker und günstiger", sagte die Innenministerin im
Anschluss an den heutigen Ministerrat. Unverändert bleiben hingegen
die Strukturen in den Bezirks- und Stadtpolizeikommanden sowie in den
Polizeiinspektionen und Ermittlungsbereichen.

"Die Aufbauorganisation der Landespolizeidirektionen wird derzeit im
Detail festgelegt. Die nötigen Gesetzesänderungen wurden bereits
entworfen und in Begutachtung gegeben. Die Begutachtungsfrist endete
am 2. Februar 2012. Das Reformvorhaben ist weitgehend von den
begutachtenden Stellen begrüßt worden. Es gab keine substanziellen
Änderungswünsche. Heute wurden die Gesetzesentwürfe in den
Ministerrat eingebracht", sagte die Innenministerin.

Jetzt stehen die Verhandlungen mit der Personalvertretung und dem
Bundeskanzleramt bezüglich der Organisationseinheiten und der
Arbeitsplätze auf dem Programm. Die Zielvorgabe für die
Fertigstellung sämtlicher Pläne und Vorhaben mit Ende Mai 2012 dürfte
aus heutiger Sicht eingehalten werden können. Die Ausschreibungen für
die Positionen der Landespolizeidirektoren und deren Stellvertreter
sind für den Sommer 2012 geplant. Danach sollen die weiteren
Führungspositionen in den Landespolizeidirektionen ausgeschrieben und
besetzt werden.

Mit Anfang 2013 sollen die neuen Strukturen in den Bundesländern
stehen. Der jeweilige Landespolizeidirektor soll dann die höchste
Polizeiinstanz im Bundesland sein (monokratischer Behördenleiter).
Die Stellvertreter werden eine Doppelfunktion ausüben - einerseits
als stellvertretende Landespolizeidirektoren, andererseits als Leiter
von zwei definierten Geschäftsbereichen. Den Landespolizeidirektoren
sollen drei Büros zugeordnet werden: Controlling,
Öffentlichkeitsarbeit sowie interner Betrieb für
innerorganisatorische Belange. Ein stellvertretender
Landespolizeidirektor wird im Wesentlichen für strategische Planungen
und Vorgangsweisen zuständig sein sowie für den Dienstvollzug samt
Dienstzeitmanagement, Beschwerdewesen etc. Der andere
stellvertretende Landespolizeidirektor soll im Wesentlichen für
behördliche und rechtliche Aufgaben zuständig sein. Bei der Besetzung
von Führungspositionen in den Landespolizeidirektionen sollen künftig
neben der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Verwendungsgruppe die
Ausbildung, das Know-how und die Erfahrungen der derzeitigen
Leistungsträger abgebildet werden.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Inneres
   Hermann Muhr
   Pressesprecher der Bundesministerin
   Tel.: +43-(0)1-53126-2017
   mailto:[email protected]
   www.bmi.gv.at

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