Mitterlehner: EU-Klage zur Dienstleistungsrichtlinie durch Umsetzungsalternative abgewendet
Wirtschaftsminister: Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie schafft neue Chancen für Wachstum und Beschäftigung im Binnenmarkt - Vorteile für Klein- und Mittelbetriebe
Wien-Brüssel (OTS/BMWFJ) - Wirtschaftsminister Reinhold
Mitterlehner begrüßt die aktuellen Aussagen von
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, wonach das Verfahren gegen
Österreich zur Dienstleistungsrichtlinie eingestellt wird. "Durch
unseren neuen Umsetzungsplan haben wir eine drohende Verurteilung
Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof abgewendet und damit
Strafzahlungen verhindert", betont Mitterlehner. Nach einer
Verurteilung hätten Geldbußen von rund 45.000 Euro pro Tag gedroht.
"Stattdessen schafft die jetzige Umsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie neue Wachstums- und Beschäftigungschancen
im Binnenmarkt. Grenzüberschreitende Tätigkeiten werden erleichtert
und sind unbürokratischer möglich. Das hilft gerade Klein- und
Mittelbetrieben", so Mitterlehner weiter.
Alternativ zur Beschlussfassung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit, die
von der Opposition seit Ende 2009 aus taktischen Gründen verhindert
worden war, hat Österreich die EU-Dienstleistungsrichtlinie auf
Initiative des Wirtschaftsministeriums durch ein Bundes- und neun
Ländergesetze umgesetzt. Auf diesem Weg sind die schon seit Ende 2009
arbeitenden Einheitlichen Ansprechpartner (EAP, one-stop-shops)
legalisiert worden. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit einer
elektronischen Antragstellung und Abwicklung von
Genehmigungsverfahren zur Erbringung von Dienstleistungen. Der
Unternehmer kann sich zuvor auf der EAP-Homepage informieren, welche
Formalitäten und Unterlagen in Österreich für das Erbringen von
Dienstleistungen notwendig sind. Weiters wird eine bessere
Rechtsgrundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von
Behörden geschaffen, was die Informationsbeschaffung erleichtert.
Familie und Jugend
Pressesprecher des Bundesministers:
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