- 27.02.2012, 15:27:04
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LK Österreich zu Reformpaket: Grund-Besteuerung in vorliegender Fassung inakzeptabel
Landwirte sind bereit, ihren Anteil zu leisten, aber keine einseitigen Belastungen
Wien (OTS) - "Die Landwirtschaft ist bereit, ihren gerechten
Beitrag zur Sanierung des Staatshaushaltes zu leisten, doch
einseitige Belastungen werden als ungerecht und unsozial abgelehnt.
Massiv betroffen sind die Landwirte von der Erhöhung der
Pensionsversicherungsbeiträge, die eine unverhältnismäßige Belastung
für die Bäuerinnen und Bauern darstellen. Hinzu kommt, dass der
Agrarsektor von allen Einsparungsmaßnahmen, die die übrige
Bevölkerung berühren, ebenfalls betroffen ist. Mehr noch: Beim
letzten Sparpaket gab es soziale Kürzungen, die nur die
Bauernfamilien zu tragen hatten, sonst niemand. Wir können und wollen
nicht schon wieder zweimal oder dreimal zur Kasse gebeten werden."
Dies erklärt Gerhard Wlodkowski, Präsident der Landwirtschaftskammer
Österreich, in einer Stellungnahme zum vorliegenden Reformpaket,
dessen Begutachtungsfrist heute endet und das Ende März im
Nationalrat beschlossen werden soll.
"Nur weil bäuerliches Eigentum, Äcker, Wiesen und Wälder nicht
außer Landes gebracht werden können, dürfen sie und ihre Besitzer
nicht ständig als die einzigen Einnahmequellen zur Schuldenreduktion
herangezogen werden. Wer es ehrlich mit dem Sparen meint, verändert
die Strukturen dort, wo sie die höchsten Kosten verursachen",
unterstreicht Wlodkowski. Die wesentlichen Kritikpunkte in der LK
Österreich-Stellungnahme beziehen sich auf die Immo-Abgabe, die
Erhöhung der PV-Beiträge, eine Befristung der Härtefallregelung sowie
auf die Abgabe bei der Auflösung von Dienstverhältnissen.
Weit überproportionale Belastung der Land- und Forstwirtschaft
"Grundsätzlich bekennt sich die LK Österreich zum Ziel der
Budgetsanierung, zu der auch die Land- und Forstwirtschaft ihren
Beitrag zu leisten hat. Ein einfacher Vergleich zeigt jedoch bereits,
wie sehr sich der vorliegende Entwurf dabei an der Grenze der
Verhältnismäßigkeit bewegt: Addiert man für einen beliebigen
bäuerlichen Betrieb die Belastungen, die sich allein aus der Anhebung
des Beitragssatzes in der Pensionsversicherung, der Erhöhung der
Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und der
Abschaffung des Agrardiesels ergeben, und errechnet, welches
Einkommen diesem Betrag zu Grunde läge, wenn er als Solidarbeitrag
nach dem vorliegenden Entwurf zu leisten wäre, so ist die
überproportionale Belastung des Agrarsektors einfach zu erkennen",
argumentiert Wlodkowski.
"Die Immobilienertragssteuer wird in der derzeitigen Fassung
abgelehnt", betont die LK Österreich in ihrer Stellungnahme. Die
Bauernvertretung kritisiert massiv den Entfall des § 4 Abs. 1
Einkommensteuergesetz. Der vorliegende Gesetzesentwurf würde in einer
großen Anzahl von Sachverhalten zu einer Besteuerung führen, in denen
aber überhaupt keine Einnahmen für den Steuerpflichtigen anfallen
und/oder kein Geldfluss vorhanden ist, aus dem die Steuer getragen
werden könnte", so Wlodkowski.
Betroffen wären beispielsweise Entschädigungen für
Bodenwertminderung, etwa im Zusammenhang mit der Errichtung von
Anlagen und Bauten im öffentlichen Interesse wie Straßen,
Schutzdämme, Infrastruktureinrichtungen (Strom-, Gas-,
Wasserleitungen), Flurbereinigungen beziehungsweise nicht-hoheitlich
organisierte Eigentümerwechsel (Tauschvorgänge im Sinne einer
Flurbereinigung), Ersatzbeschaffungen zumindest für jene Flächen, die
im Zusammenhang mit den vorhin genannten Vorgängen verlorengegangen
sind. Weitere betroffene Bereiche wären Betriebsaufgaben, wo es nicht
gleichzeitig zu Veräußerungen kommt sowie Schenkungen, wo weichende
Verwandte abgefunden werden, um den Betrieb in seinem Kernbestand zu
erhalten.
Weitere Belastungen in der Sozialversicherung
Hinzu kommen einerseits noch weitere spezifische Belastungen der
Land- und Forstwirte wie die erhebliche Verschärfung der
Zugangsbedingungen zur Berufsunfähigkeitspension, einem Rechtsgebiet,
in dem BSVG-Versicherte bereits jetzt gegenüber anderen
Versichertengruppen benachteiligt sind, oder die Erhöhung der
Mindestbeitragsgrundlage im Falle der Beitragsgrundlagenoption.
Andererseits sind Land- und Forstwirte von Einsparungsmaßnahmen wie
etwa im Bereich der Korridorpension ebenso wie alle anderen Gruppen
betroffen.
"Die schrittweise Anhebung des Zugangsalters für die
Erwerbsunfähigkeitspension mit Tätigkeitsschutz von 57 auf 60 Jahre
ist insofern schmerzhaft, weil für die Landwirtschaft im Gegensatz zu
allen anderen Sozialversicherungsgesetzen keine Berufsschutzregelung
für Personen unterhalb dieser Altersgrenze enthalten ist. Für uns ist
es daher notwendig, dass die bestehende Härtefallregelung für
Personen nach Vollendung des 50. Lebensjahres, die nur noch
Tätigkeiten mit geringstem Anforderungsprofil ausüben können,
zumindest unbefristet in Geltung gesetzt wird", fordert Wlodkowski.
Finanzielle Belastung der Landwirte durch Auflösungsabgabe nicht
tragbar
Nach dem vorliegenden Entwurf haben Dienstgeber bei Beendigung des
Dienstverhältnisses infolge Kündigung durch den Dienstgeber, bei
einvernehmlicher Lösung, bei Zeitablauf unter anderem eine Abgabe in
der Höhe von EUR 110,- zu entrichten. Gerade Arbeitgeber, die nur für
kürzere Zeiträume Dienstverhältnisse anbieten können, wären von der
vorgeschlagenen Auflösungsabgabe unverhältnismäßig stark getroffen.
Feldgemüsebaubetriebe beschäftigen oft an die 100 Mitarbeiter für
wenige Monate. Die durch die Abgabe entstehende finanzielle Belastung
sei im Verhältnis zur Lohnsumme absolut unverhältnismäßig. Im Bereich
dieser Intensivkulturen, wo man auf Saisonarbeitskräfte angewiesen
ist, würde die beabsichtigte Regelung das Ende ganzer
Produktionszweige oder sogar vieler Betriebe bedeuten, kritisiert die
Bauernvertretung. Die LK Österreich fordert daher, dass zumindest
jene Dienstverhältnisse, die durch Zeitablauf enden, von der
Auflösungsabgabe ausgenommen werden.
Darüber hinaus wären von der Auflösungsabgabe auch Praktikanten
betroffen, die im Rahmen von Dienstverhältnissen beschäftigt werden,
zu denen sie zum Teil durch Lehrpläne verpflichtet sind. "Es ist für
uns völlig unverständlich, dass Betriebe, die Schülern oder Studenten
Praktika im Rahmen von Dienstverhältnissen anbieten, künftig durch
eine Auflösungsabgabe bestraft werden sollen, obwohl in diesen Fällen
ja keine AMS-Leistung fällig wird", unterstreicht Wlodkowski.
Wettbewerbsverzerrung durch Streichung des Agrardiesels
"Die österreichische Land- und Forstwirtschaft ist seit dem
EU-Beitritt mit einem scharfen internationalen Wettbewerb
konfrontiert. Die Streichung des Agrardiesels wird diese schwierige
Situation noch weiter verschlechtern, zumal nahezu alle
Mitgliedstaaten die im Rahmen der Energiesteuerrichtlinie bestehenden
Möglichkeiten zur steuerlichen Begünstigung von Agrardiesel genützt
haben", gibt Wlodkowski zu bedenken.
Im Jahr 2008 wurden EUR 4,6 Mrd. an Energiesteuern eingenommen.
Die Landwirtschaft zahlt mit EUR 255,7 Mio. 5,6% des
Gesamtaufkommens, obwohl sie nur für 2,1% des energetischen
Endverbrauchs verantwortlich ist. Mit der vorgeschlagenen Streichung
der teilweisen Vergütung der Mineralölsteuer im Bereich der Land- und
Forstwirtschaft (Agrardiesel) werde sich dieses Missverhältnis weiter
verschärfen, befürchtet die LK Österreich.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Für fachliche Rückfragen: Dr. Peter Kaluza,
Tel. 01/53441-8582, E-Mail [email protected]
LK-Pressestelle: Ludmilla Herzog,
Tel. 01/53441-8522, E-Mail [email protected]
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