- 27.02.2012, 10:41:42
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VBBI: Am ersten März beginnen die Verhandlungen im eigenen Ausschuss zum Bildungsvolksbegehren
Die kürzlich präsentierte Studie der Universität Linz zeigt den notwendigen Handlungsbedarf
Wien (OTS) - Die erschreckende Zahl von 75.000 Jugendlichen in
Österreich, die keine Schule besuchen, nicht in Fortbildung sind und
keiner Arbeit nachgehen, ist (unter anderem) eine Folge der
Zersplitterung und Verländerung der österreichischen
Schulorganisation. Diese Tatsache ist auch eine Herausforderung für
die Jugendführsorge und Jugendwohlfahrt, die mit jenen Jugendlichen
befasst ist. Es verwundert daher auch nicht, dass österreichische
Jugendliche seit Jahrzehnten im internationalen Vergleich im
"Spitzenfeld" beim Konsum von Alkohol und Nikotin liegen.
Die Studie der Uni Linz unterstreicht mit ihren Befunden die
Notwendigkeit der Bundeszuständigkeit im Bildungswesen. Zum Beispiel
müssen zukünftig Schulleitungen frei von parteipolitischen und
interessenspolitischen Einflüssen besetzt und der
Gestaltungsspielraum am Schulstandort selber ausgebaut werden - so
wie es vom Bildungsvolksbegehren gefordert wird.
Der weitere Weg des Bildungsvolksbegehrens im Parlament:
In der Nationalratsdebatte vom 19.1. wurde einstimmig von allen
Fraktionen beschlossen, zur Beratung über die Forderungen des
Bildungsvolksbegehrens einen eigenen Ausschuss einzusetzen. Dieser
Ausschuss hat sich am 1. Februar konstituiert und nimmt mit der
ersten inhaltlichen Debatte am 1. März seine Arbeit auf. Auf der
Tagesordnung der ersten Ausschusssitzung stehen eine Generaldebatte
und der Themenblock "Vorschulische Einrichtungen - Frühpädagogik" "
(entspricht der Forderung 3 des Volksbegehrens).
In weiteren Sitzungen, deren Termine noch nicht feststehen, werden
die Themenbereiche
- Bildung - Pädagogische Schwerpunkte (entspricht den Forderungen 4, 5, 7, 10 und 12 des Bildungsvolksbegehrens) - Bildung - Organisatorische Schwerpunkte (entspricht den Forderungen 1 und 6 des Bildungsvolksbegehrens) - PädagogInnen-Ausbildung (entspricht den Forderungen 2 und 8 des Volksbegehrens) - Universitäten, Hochschulen, Erwachsenenbildung (entspricht den Forderungen 9, 10 und 11 des Bildungsvolksbegehrens) behandelt.
Das Volksbegehren wird in jede Ausschusssitzung, d.h. zu jedem
Themenbereich, eine Anregung für Gesetzesinitiativen einbringen. Am
Ende der Ausschussberatungen, also nachdem die letzte Sitzung
abgehalten wurde, kommt das Bildungsvolksbegehren erneut in das
Plenum des Nationalrats. Dabei wird dann jene Gesetzesinitiative zur
Abstimmung kommen, die der Ausschuss im Vorfeld beschließt. Wie diese
Initiative genau formuliert und welche Punkte sie beinhalten wird,
ist eben derzeit Inhalt der Beratungen im Ausschuss. Besonders
erfreulich wäre, wenn dabei der breite Konsens, der auch zur
Einsetzung des Bildungsvolksbegehren-Ausschuss geführt hat, erhalten
bleibt und fortgesetzt wird.
Mit dieser Plenarsitzung des Nationalrats endet dann der Weg des
Bildungsvolksbegehrens im Parlament. Die beschlossenen gesetzlichen
Regelungen treten in Kraft. Die praktische Umsetzung dieser
gesetzlichen Rahmenbedingungen obliegt in weiterer Folge der
Exekutive, also der Regierung und den Ministerien, die in der
Umsetzung (z.B. auf dem Verordnungsweg) den Beschlüssen des
Nationalrats "Leben einhauchen".
Von Anfang an war den Initiatorinnen und Initiatoren sowie den
Unterstützerinnen und Unterstützern des Bildungsvolksbegehrens klar,
dass eine tiefgreifende Reform des Bildungswesens ein langfristiger
Prozess ist. Daher werden wir auch diesen Bereich der Umsetzung
weiter begleiten und beobachten.
Es geht um die Zukunft unserer Kinder!
Rückfragehinweis:
Volksbegehren Bildungsinitiative Mag. Georg Koenne, Pressereferent Tel.: 01/3100740-24 Fax: 01/3100740-40 E: [email protected] W: www.nichtsitzenbleiben.at
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