"KURIER"-Kommentar von Helmut Brandstätter: "Grasser: Jetzt ist die Anklage unausweichlich"
Erstmals hat eine unabhängige Richterin festgestellt: Dringender Tatverdacht.
Wien (OTS) - Ja, es gilt die Unschuldsvermutung für Karl-Heinz
Grasser. Und nein, der Beschluss einer Richterin, das Verfahren nicht
einzustellen, ist kein Urteil.
Aber: Erstmals hat eine unabhängige Richterin festgestellt: Es
gibt jetzt bereits den "dringenden Tatverdacht" der Untreue gegen den
früheren Finanzminister, wobei die Richterin Olivia-Nina Frigo noch
hinzufügt, dass "das Ergebnis der noch auszuwertenden Unterlagen zu
einer Intensivierung des Tatverdachts gegen den Beschuldigten führen
könnte". Dem KURIER liegt der Beschluss vor (Details auf Seite 4).
So hat Grassers Rechtsanwalt Manfred Ainedter durch seinen Antrag,
das Verfahren einzustellen, am Ende die Lage für seinen Mandanten
verschlimmert. Das Gericht hat nämlich ausführlich begründet, warum
gegen Grasser weiter untersucht werden muss. In dem Beschluss wird
auch darauf aufmerksam gemacht, dass noch zahlreiche Unterlagen
ausgewertet werden müssen - und dass noch Papiere aus der Schweiz
und aus Liechtenstein erwartet werden.
Wer den Beschluss der Strafrichterin Frigo aufmerksam liest,
bekommt vor allem einen Eindruck: Da hat der ehemalige
FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger mit unglaublicher Energie und
teuren Beratern sehr viel Geld quer durch alle Steueroasen geschickt
- und immer wieder taucht der Name Ernst Karl Plech auf, der
Grasser-Vertraute, der BUWOG-Aufsichtsrat war, und natürlich kommt
regelmäßig Karl-Heinz Grasser ins Spiel. Ihn hat Meischberger ja
immer als seinen besten Freund bezeichnet. Freilich darf man sich
auch über alle Beteiligten wundern, weil die Geschichten, die die
Herren den untersuchenden Beamten auftischen wollten, sind so absurd
und haarsträubend, dass sie nicht einmal eine wohlmeinende
Schwiegermutter glauben würde. Im Falle Grasser hat ja
Schwiegermutter Giori-Lhota inzwischen festgestellt, dass ein Konto,
das laut Grasser mit ihrem Geld befüllt wurde, ihr wirtschaftlich
nicht zuzurechnen sei.
Die Justiz arbeitet im Fall Grasser inzwischen auf Hochtouren.
Aber irgendwann muss noch aufgeklärt werden, warum gegen die
handelnden Personen nicht die Untersuchungshaft verhängt wurde. Wie
inzwischen aus abgehörten Telefonprotokollen bekannt ist, haben die
Betroffenen hochinteressante Gespräche miteinander führen können.
Sowohl der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr als auch der
Verabredungsgefahr waren natürlich gegeben.
Und noch eines gehört inzwischen leider zur Geschichte der 2.
Republik: Da gab es einen Finanzminister, der mit "supersauberer
Weste" einen Herrn Plech zum Aufsichtsratsvorsitzenden der BUWOG
bestellt hat. Wenn man liest, wie Plech und Meischberger Geschäfte
miteinander gemacht haben, wird einem schlecht.
Der ehemalige Finanzminister und sein Anwalt werden ihre Taktik
ändern müssen. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung,
aber die verfolgte Unschuld hat ausgespielt.
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