- 23.02.2012, 12:52:31
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BZÖ-Bucher: Regierungsentwurf mit "Freikaufmöglichkeit" bei Korruption
SPÖ und ÖVP schaffen gesetzlichen Notausgang für korrupte Parteigänger
Wien (OTS) - "SPÖ und ÖVP planen Freikauf bei Korruption
gesetzlich zu ermöglichen. Das ist ein Skandal und kann nur als
Vorbereitungshandlung gewertet werden, um die eigenen Schützlinge vor
Konsequenzen bei den derzeit ruchbar werdenden kriminellen Handlungen
wie bei BUWOG, Telekom und anderen zu schützen. Das BZÖ sagt Nein zu
diesem inakzeptablen Regierungsvorgehen. Korruption muss schärfer
bestraft werden, anstatt dass man sich freikaufen kann, wie es die
Regierung gerade umsetzt. Hier darf niemand, egal welcher Partei er
angehört, geschützt werden", so BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher
heute.
Konkret geht es um einen in Begutachtung stehenden Ministerialentwurf
des BMJ zum Sparpaket, der Diversion bei "schwerer Korruption"
ermöglicht. Die Diversion war bisher niemals bei Fällen möglich, die
in die Zuständigkeit der Schöffengerichte fielen. So war der
"Freikauf" beispielsweise bei schwerem Betrug (Schaden über 50.000
Euro) nicht möglich. Gleich war es im Bereich des
Korruptionsstrafrechts. Wer sich bestechen ließ und einen 50.000 Euro
übersteigenden Vorteil erlangte, konnte sich nicht diversionell
"freikaufen". Auch war die Diversion bei Missbrauch der Amtsgewalt
generell ausgeschlossen. Nach den Vorstellungen der Regierung soll -
bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - nun insbesondere auch
bei "schweren" Vermögens- und Korruptionsdelikten ein diversionelles
Vorgehen möglich sein, obwohl derartige Delikte eigentlich in die
Zuständigkeit der Landesgerichte als Schöffengerichte fallen: In
diesen "großen" Fällen soll eine diversionelle Erledigung möglich
sein, wenn sich der Beschuldigte bereit erklärt, einen Geldbetrag zu
entrichten, der einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen (maximaler
Tagesatz 5000 Euro - d.h. maximal 1,8 Millionen Euro - bei sonstigen
Fällen bis 180 Tagesätze) zuzüglich des im Fall einer Verurteilung
auszusprechenden Verfalls und der Verfahrenskosten entspricht und der
Beschuldigte nachweist, dass er freiwillig Schaden gutgemacht hat.
Der zahlende Beschuldigte ist weiterhin nicht vorbestraft - die Sache
ist erledigt. Eine derartige Erledigung soll schon dann möglich sein,
"selbst wenn der Sachverhalt noch nicht hinreichend geklärt ist".
"In Zeiten des "Korruptionsausschusses" ist es bezeichnend und
wirklich ein Skandal, dass SPÖ und ÖVP statt den
"Anti-Korruptionsbereich" zu verschärfen, unter dem Deckmantel des
Sparpaketes eine "Freikaufsmöglichkeit" für schwere Vermögens- und
Korruptionsdelikte einführt. Faymann und Spindelegger scheinen sich
immer mehr vor den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses zu
fürchten und schaffen einen Notausgang für korrupte Parteigänger in
den eigenen Parteien und in der Wirtschaft. Das BZÖ fordert die
sofortige Rücknahme des Entwurfs. Korruption muss mit dem eisernen
Besen aus Österreich ausgefegt werden und nicht mit Samthandschuhen
angefasst, wie SPÖ und ÖVP das klammheimlich wollen", so Bucher.
SERVICE: Der Regierungsentwurf:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00361/index.shtml
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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