• 23.02.2012, 12:11:16
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AK: Hol dir dein Geld zurück! Steuer sparen mit den Tipps der AK

Alle Infos zur ArbeitnehmerInnenveranlagung gibt es unter www.holdirdeingeldzurueck.at

Wien (OTS) - Vermögen sind in Österreich viel zu niedrig, Arbeit
dagegen immer noch viel zu hoch besteuert. Die AK Wien setzt sich
daher für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für mehr
Gerechtigkeit im Steuersystem ein. Mit der
ArbeitnehmerInnenveranlagung kann man aber auch selbst aktiv werden.
Es lohnt sich, im letzten Jahr konnten sich jene, die sie gemacht
haben im Schnitt rund 350 Euro vom Finanzamt zurückholen. Schließlich
geht es dabei um Geld, das den ArbeitnehmerInnen zusteht. Die
Arbeiterkammer Wien liefert deshalb jede Menge Tipps wie die
Arbeitnehmerveranlagung ganz einfach klappt. Auf
www.holdirdeingeldzurueck.at gibt es Infos, Broschüren zum Download
und einen Youtube-Film, das zeigt für wen es sich besonders lohnt.
Wer zusätzlich die AK Broschüre "Steuer sparen 2012" bestellen will,
kann das unter 01/310 00 10-358 tun. Damit ist es ganz leicht, sich
Geld vom Finanzamt zurück zu holen.

Was sind Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche
Belastungen?
Auch ArbeitnehmerInnen können viele Ausgaben von der Steuer absetzen.

+ Zu den Sonderausgaben zählen Kosten für die Sanierung von Wohnungen
oder für die Anschaffung neuen Wohnraums, Zahlungen für freiwillige
zusätzliche Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen. Auch ein
Kirchenbeitrag, Spenden an mildtätige Organisationen oder den
Gewerkschaftsbeitrag können bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung
geltend gemacht werden.
+ Unter Werbungskosten versteht man Kosten, die durch die
Berufsausübung entstehen. Das sind Kosten für Aus- und
Weiterbildungen genauso wie für Umschulungen. Sprachkurse,
Fachliteratur oder Arbeitsmittel wie zum Beispiel ein Computer -
sofern sie nachweislich berufsbedingt notwendig sind und nicht vom
Arbeitgeber bezahlt wurden. Auch die Pauschalen für PendlerInnen
zählten zu den Werbungskosten.
+ Außergewöhnliche Belastungen haben zum Beispiel Eltern. Sie können
bei der ArbetinehmerInnenveranlagung Kinderfreibeträge,
Kinderbetreuungskosten oder auch Alimente für Kinder, die nicht im
selben Haushalt leben, absetzen. Dazu zählen aber auch Kosten, die
durch eine Krankheit, eine Kur, ein Pflegeheim oder aufgrund von
einer Behinderung entstehen.

Für manche zahlt sich die ArbeitnehmerInnenveranlagung besonders aus
Die Lohnsteuer wird so berechnet, als ob ArbeitnehmerInnen das ganze
Jahr über gleich viel verdient haben. Viele haben aber während des
Jahres zu arbeiten begonnen oder den Job gewechselt. Ihr Einkommen
war deshalb unterschiedlich hoch, ihnen wurde zu viel Steuer
abgezogen. Für BerufsanfängerInnen und Lehrlinge,
WiedereinsteigerInnen oder BerufsumsteigerInnen zahlt es sich deshalb
besonders aus die ArbeitnehmerInnenveranlagung zu machen.

Keine Steuer bezahlt? Die ArbeitnehmerInnenveranlagung lohnt sich
trotzdem
Wer so wenig verdient hat, dass er gar keine Steuern zahlen muss, für
den gibt es die so genannte Negativsteuer - das heißt: bis zu 110
Euro als Gutschrift vom Finanzamt. Hat man auch noch auf den
Penderzuschlag Anspruch kann sich die Negativsteuer auf bis zu 251
Euro erhöhen.

Alle Infos auf www.holdirdeingeldzurueck.at

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Martina Madner
Tel.: +43-1 501 65-2151
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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