• 23.02.2012, 11:01:52
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LR Ragger: Schaffung von Wohneigentum erleichtern, Energiearmut bekämpfen

Kelag stellt 100.000 Euro für sozial Schwache zur Verfügung

Klagenfurt (OTS/LPD) - "Wir sollten die Schaffung von
Wohn-Eigentum nicht behindern, wie es die Regierung mit dem Sparpaket
tut, sondern fördern", erklärte der Kärntner Wohnbaureferent LR
Christian Ragger bei einer Pressekonferenz heute, Donnerstag. Aus
diesem Grund wurde die Kärntner Wohnbauförderung dahingehend
geändert, dass Jungfamilien eine höhere Förderung erhalten, wenn sie
ein Eigenheim errichten oder sich eine Eigentumswohnung anschaffen.
Als Jungfamilien gelten Ehepaare, die beide unter 35 Jahre sind bzw.
Alleinerzieher mit Kindern. Ragger stellte diese Neuerung aus Anlass
der morgen, Freitag, beginnenden "Häuslbauermesse" in Klagenfurt vor.

Für ihn sind auch der Kampf gegen Energiearmut und die möglichst
effiziente Nutzung von Energie wichtige Anliegen. Auch dafür gibt es
eine neuen Anreiz bei der Wohnbauförderung: Wer eine Wärmepumpe mit
Energie aus einer Photovoltaikanlage (Sonnenenergie) betreibt,
gelangt leichter zu einem 35-prozentigen Zuschuss, der im Schnitt
rund 5.000 Euro ausmacht.

Hilfe gegen Energiearmut leistet Ragger auch als Sozialreferent.
Er freut sich, dass es auch bei der Kelag ein Umdenken gab, hierbei
mit zu wirken. Die Kelag hat 100.000 Euro bereitgestellt. Mit dieser
Summe wird die Anschaffung von stromsparenden neuen Geräten für
Bedürftige gefördert. Die Abwicklung dieser Kelag-Hilfe erfolge über
die Caritas. Ragger schuf auch einen Topf für Hilfe gegen Kältenot,
der gemeinsam mit den Gemeinden mit 400.000 Euro versehen wurde.

Privates Kapital für Wohnzwecke will Ragger vor allem im
ländlichen Raum mobilisieren. Investoren, die ein Gasthaus oder
anders gewerblich genutztes Objekt zu Wohnungen umbauen, können im
Rahmen der Sanierungsförderung einen Zuschuss erhalten. Dieser wird
in zehn Jahresraten ausbezahlt. Zusätzlich ist auch projektbezogen
eine einmalige Unterstützung aus dem Wohn- und Siedlungsfonds
möglich.

Einen besseren Zugang zu erhöhter Mietbeihilfe erhalten
Betroffene in 17 Kärntner Gemeinden. Dies wurde durch eine neue
Abgrenzung des strukturschwachen ländlichen Raumes möglich. "Wir
wollen einen Beitrag gegen die Abwanderung aus Randgemeinden
leisten", betonte Ragger. Erleichtert werde auch die Umsetzung so
genannter Reconstructing-Projekte, bei denen bestehende Objekte
komplett abgerissen und durch neue ersetzt werden. Bei den
betroffenen Mietern werde in Zukunft keine neue Prüfung verlangt, ob
eine Förderwürdigkeit vorliegt.

Eine wichtige Maßnahme sei auch das Jungfamilienstartgeld. Jungen
Beziehern der Wohnbeihilfe im Alter zwischen 18 und 25 Jahren wird
ein Zuschlag von 50 Euro monatlich auf zwei Jahre zur Wohnbeihilfe
gewährt, wenn sie erstmals eine eigene Wohnung mieten.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-10201
http://www.ktn.gv.at

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