- 23.02.2012, 09:09:29
- /
- OTS0034 OTW0034
VKI: Telekom-Werbungen ohne Hinweis auf Service-Pauschalen sind irreführend und gesetzwidrig
Handelsgericht Wien gibt VKI-Verbandsklage gegen UPC statt
Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt
gegen einige Telekommunikations-anbieter - im Auftrag des
Konsumentenschutzministeriums - Verbandsklagen wegen irreführender
Werbung. Zahlreiche Telekom- und Internetanbieter hatten 2011 zu
ihren monatlichen Fix-Tarifen jährliche Pauschalentgelte
("Servicepauschalen") eingeführt, ohne in ihrer Werbung ausreichend
darauf hinzuweisen. Der VKI ging in der Folge gegen jene Werbungen
von Anbietern vor, die den unrichtigen Eindruck erwecken, sie böten
den beworbenen Tarif zu einem fixen Grundentgelt an, zugleich aber
verschleiern, dass weitere fixe jährliche Kosten verrechnet werden.
Am Freitag, den 17.2.2012, verkündete der zuständige Richter am
Handelsgericht Wien im Verfahren gegen UPC sein mündliches Urteil: Er
sah die Werbung von UPC als irreführend an und gab dem
Unterlassungsgebot des VKI statt. UPC wurde somit jene Fernsehwerbung
verboten, in der ein fixes Grundentgelt von monatlich 23,90 Euro
beworben wird, wenn daneben ein ebenso fixes jährliches "Internet
Service Entgelt" von 15 Euro zusätzlich verrechnet wird. Das Urteil
ist nicht rechtskräftig. Gegen Hutchison 3 wurde - in ähnlicher Sache
- das Verfahren geschlossen. Das Urteil steht in diesem Fall noch
aus.
"Die zusätzlichen ,Servicepauschalen' haben viele Konsumenten sehr
verärgert. Vielen Kunden ist es nämlich unverständlich, weshalb die
Anbieter neben fixen Grundentgelten heimlich zusätzliche
Pauschalentgelte eingeführt haben. Schließlich wird damit auch der
Preiswettbewerb unterlaufen, wenn diese Entgelte nicht in das
beworbene Grundentgelt eingerechnet werden. Wir freuen uns, dass die
Gerichte dabei sind, diese Unsitte abzustellen", sagt Dr. Peter
Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI






