Eine einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigt die ÖHV in ihrem Weg.
Wien (TP/OTS) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat HRS in einer
einstweiligen Verfügung unter Androhung einer sechsmonatigen
Ordnungshaft verboten, eine Bestpreis-Garantie zu erzwingen. "Das ist
eine ganz deutliche Botschaft: Es ist gut und richtig, den Rechtsweg
zu beschreiten", erklärt Thomas Reisenzahn, Generalsekretär der
Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). Das Oberlandesgericht
begründet seinen Spruch mit dem Widerspruch gegen § 1 des deutschen
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: "Vereinbarungen zwischen
Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander
abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung
oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind
verboten." Die Bestpreis-Garantie, so die Richter weiter, schließe
Wettbewerb nahezu vollständig aus. In Deutschland hat das Start-up
JustBook gegen den Mitbewerber geklagt, da es den Wettbewerb zu
seinen Ungunsten eingeschränkt sah. In Österreich übernimmt die ÖHV
diese Rolle mit der Beschwerde vor der Bundeswettbewerbsbehörde und
versteht sich als Anwalt der Hotellerie: "Wir lassen nicht zu, dass
Hoteliers in ihrem Recht eingeschränkt werden!"
Die ÖHV gestaltet als freiwillige und parteiunabhängige
Interessenvertretung der führenden Hotellerie durch Lobbying die
Rahmenbedingungen für modernes Unternehmertum. Mehr als 1.200
Mitgliedsbetriebe nutzen operative Dienstleistungen in Marketing und
Weiterbildung genauso wie ihren Vorsprung durch Innovation und
Vernetzung. Mit rund 152.000 Betten - das entspricht zwei Drittel der
Kapazität in der 4- bis 5-Sterne-Superior-Hotellerie - und mehr als
40.000 Mitarbeitern erwirtschaften die ÖHV-Mitglieder einen
Gesamtumsatz von rund 3 Mrd. Euro. Die Tourismus- und
Freizeitwirtschaft generierte als Österreichs Wirtschaftsmotor 2010
über direkte und indirekte Wertschöpfung 15,1 % des BIP und jeden 5.
Vollarbeitsplatz.
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