• 22.02.2012, 11:06:07
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BZÖ-Bucher: Offener Brief an SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne

Verschärfen wir gemeinsam das Parteienfinanzierungsgesetz

Wien (OTS) - BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher wendet sich heute
im Vorfeld der morgigen Sondersitzung des Nationalrates in einem
offen Brief an die Parteichefs von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen:

"Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Faymann, Vizekanzler Spindelegger,
Klubobmann Strache, sehr geehrte Klubobfrau Glawischnig!

In den letzten Wochen erschüttern Skandale Österreich. Das zu Tage
gekommene System Telekom, das System Hochegger oder auch die Vorwürfe
rund um den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser zeigen
deutlich, dass wir als Parteien handeln müssen. Es gilt das Vertrauen
in Demokratie und Politik wiederherzustellen und künftig für
Transparenz zu sorgen. Es braucht klare Regeln bei der
Parteienfinanzierung und das so schnell wie möglich.

Leider sind die bereits vor zwei Jahren gestarteten
Parteienverhandlungen still und heimlich eingeschlafen. Es geht mir
aber nicht darum, hier der Regierung für ihre Untätigkeit Vorwürfe zu
machen, sondern darum, jetzt gemeinsam zu handeln. Wie Sie sicherlich
wissen, gibt es ein Grundsatzpapier, auf das sich alle fünf
Parlamentsparteien de facto geeinigt haben. Auf Basis dieser
bisherigen Einigung hat das BZÖ für die morgige Sondersitzung des
Nationalrates einen Antrag auf schärfere gesetzliche Bestimmungen bei
der Parteienfinanzierung erarbeitet. In diesem Antrag wird zusätzlich
zu den Punkten auf die man sich geeinigt hat, auch noch die Frage der
Unternehmensspenden geklärt und auch die Vorfeldorganisationen und
parteinahen Vereine einbezogen, um Schlupflöcher mit Sicherheit zu
schließen.

Wir brauchen erstens ein neues, transparentes
Parteienfinanzierungsgesetz, das keine Fragen offen lässt. Zweitens
strenge, allumfassende Kontrolle und drittens scharfe Strafen und
Konsequenzen bei Missbrauch. Alle Parteien sind betroffen und alle
Parteien müssen jetzt handeln. Solche Skandale darf es nie wieder
geben. Das BZÖ Neu unter meiner Führung steht für Transparenz, volle
Aufklärung und saubere Hände. Das sind wir den Österreicherinnen und
Österreichern schuldig. Deshalb ersuche ich Sie eindringlich, morgen
den Antrag des BZÖ zu unterstützen. Selbstverständlich sind wir
jederzeit für Verhandlungen bereit und berücksichtigen auch gerne
Vorschläge, die zu einer weiteren Verschärfung des Antrages
beitragen. Ich appelliere an Sie: Handeln wir gemeinsam und schaffen
wir wieder Vertrauen in die Selbstreinigungskraft der Politik.

Ihr

Josef Bucher
Bündnisobmann und Klubobmann des BZÖ

Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Petzner, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Umgestaltung des Parteiengesetzes zur
Verhinderung von Korruption und Machtmissbrauch

Der Korruptions-Untersuchungsausschuss hat praktisch bestätigt, was
Politikwissenschafter, aber auch die Opposition schon seit Jahren
kritisieren: Das Parteiengesetz in Österreich weist deutliche Mängel
auf, die zum Missbrauch geradezu einladen. Die Koalitionsfraktionen
SPÖ und ÖVP waren bisher nicht willens, diese eklatanten Defizite zu
beheben, weshalb die Verhandlungen zur Novellierung des
Parteiengesetzes nach einer teilweisen Grundsatzeinigung im Herbst
2010 auch bislang nicht fortgesetzt wurden. Es ist zu hoffen, dass
die öffentliche Kritik im Zusammenhang mit dem
Korruptions-Untersuchungsausschuss nun ausreicht, damit endlich ein
herzeigbares Parteiengesetz zustande kommt.

Dafür muss vordringlich sichergestellt werden, dass
1. Parteien wirtschaftlich umfassend zu betrachten sind,
2. bestimmte Parteispenden aus dem staatsnahen Bereich ausdrücklich
verboten werden,
3. öffentliche Transparenz über finanziell bedeutsame Zuwendungen und
Begünstigungen von Parteien hergestellt wird,
4. der Rechnungshof als Kontrollorgan die notwendigen Informationen
und Befugnisse erhält und
5. abschreckende finanzielle Folgen und gerichtliche Strafen
Umgehungshandlungen wirksam verhindern.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten
nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundeskanzler wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen
Gesetzesentwurf zur umfassenden Novellierung des Parteiengesetzes
zuzuleiten, in dem zumindest folgende Eckpunkte umgesetzt werden:

1. Das Parteiengesetz mit all seinen Kontrollmechanismen, Geboten und
Verboten muss nicht nur für Parteien gelten sondern auch für alle
ihre Teilorganisationen wie z.B. Landes-, Bezirks- und
Gemeindeorganisationen, Berufsverbände, Vorfeldorganisationen,
wahlwerbende Parteien, Parlaments- Landtags- und Gemeinderatsklubs,
Parteiakademien etc. unabhängig von der Rechtsform.
2. Parteien sind bezüglich ihrer Beteiligungen an Unternehmen,
insbesondere Medienunternehmen, Vereinen etc. zur Gänze
meldepflichtig.
3. Diese umfassend definierten Parteien müssen dem Rechnungshof
jährliche Berichte über ihre gesamte Finanzgebarung legen, die eine
Kontrolle in Richtung Scheinverrechnungen und Begünstigungen im Sinne
unzulässiger oder meldepflichtiger Parteispenden ermöglichen. 4. Als
Parteispenden gelten auch alle verringerten Kosten und überhöhten
Preise von Leistungen, die Parteien in Anspruch nehmen oder in
Auftrag geben.
5. Parteispenden ab einem Wert von 7.000 Euro jährlich von einem
Spender (mit Stückelungsverbot) sind mit Spender und Summe dem
Rechnungshof zu melden und von diesem zu veröffentlichen. Anonyme
Spenden sind ab Überschreiten des Betrages von 7.000 Euro pro Partei
und Jahr an den Bund abzuführen.
6. Keine Parteispenden gewähren dürfen öffentlich-rechtliche
Körperschaften, Berufs- und Wirtschaftsverbände und
Interessenvertretungen (Kammern) sowie Unternehmen, an denen die
öffentliche Hand mit mehr als 25 % beteiligt ist; hierfür sollte der
Rechnungshof Listen führen, in die die Parteien Einsicht nehmen
können, allfällige trotzdem gewährte Spenden solcher Unternehmen sind
dem Spender zurückzuerstatten.
7. Die für die Bundesregierung eingeführten Regelungen über die
Transparenz von Medienkooperationen, Werbeaufträgen und Förderungen
an Medieninhaber eines periodischen Mediums sind auch auf Parteien
anzuwenden. Inserate in Medien, die im Einflussbereich von Parteien
liegen, aber auch Inserate der Parteien in anderen Medien sind mit
Preisangabe einzeln zu melden; gleiches gilt für Medienkooperationen
und Sponsoring. Der Rechnungshof hat die Meldungen auf mögliche
Scheinverrechnungen und Begünstigungen im Sinne unzulässiger oder
meldepflichtiger Parteispenden zu kontrollieren.
8. Ausgaben der Parteien für Werbe- und Informationskampagnen vor
Wahlen sind gesetzlich zu begrenzen und meldepflichtig.
9. Werbe- und Informationskampagnen der Bundesministerien,
Landesregierungen etc. sind vor Wahlen verboten.
10. Alle für Parteien geltenden Regelungen sind auch für Landes-,
Bezirks- und Gemeindeparteien gültig.
11. Wissentlich unterlassene Meldungen, falsche Berichte und die
Annahme unzulässiger Parteispenden sind gerichtlich strafbar. Die
davon betroffenen Beträge sind verdreifacht an den Bund abzuführen."

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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