VKI: Physiotherapeuten im Test - Danebengegriffen
Alternative Heil- und Verrechnungsmethoden bei getesteten Wahltherapeuten in Graz und Vorarlberg sind keine Seltenheit
Wien (OTS/VKI) - Wenn Physiotherapeuten anstatt der vom Arzt
verschriebenen Therapie alternative Methoden wie Shiatsu,
Craniosakral- oder Meridlinetherapie anbieten, dann mag dies für
manche Patienten zwar durchaus willkommen sein, es birgt aber auch
Risiken: Neben finanzieller Belastung durch etwaige Zuzahlungen
drohen unter Umständen gesundheitliche Probleme. Denn die Wirksamkeit
zahlreicher alternativer Heilmethoden ist keineswegs belegt - die
belegt wirksame Therapie hingegen wird unterlassen. Insbesondere aber
macht sich der Patient des Betrugs strafbar, wenn eine offensichtlich
falsche Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht wird, bei der die
angeführte Leistung nicht der erbrachten Leistung entspricht. Der
Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat in Kooperation mit dem
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 15
Physiotherapeuten in der Steiermark und in Vorarlberg über die
Schulter geschaut. Bei fünf in Graz getesteten Wahltherapeuten wurden
von zwei Testpersonen insgesamt 30 Anwendungen in Anspruch genommen.
Doch nur bei sieben Anwendungen hielten sich die Physiotherapeuten
auch tatsächlich an die ärztliche Verordnung. In 60 Prozent der Fälle
entsprach die Rechnung zudem nicht der tatsächlich erbrachten
Leistung. Auch bei den zehn in Vorarlberg getesteten Wahltherapeuten
wurde in 60 Prozent der Fälle die Rechnung nicht korrekt ausgestellt.
Auffällig war bei den Vorarlberger Therapeuten darüber hinaus, dass
die Dauer der einzelnen Behandlung häufig nicht der ärztlichen
Verordnung entsprach. Bei der verordneten Einzelheilgymnastik (30
Minuten) hielt sich etwa lediglich ein Therapeut an die Zeitvorgabe,
drei Mal nahmen sich die Therapeuten gar nur fünf Minuten Zeit für
die Behandlung. Details zum Test gibt es auf www.konsument.at und ab
dem 23.2. im März-KONSUMENT.
"Physiotherapeuten haben nach ärztlicher Verordnung zu handeln -
eigenmächtige Heilbehandlungen sind laut Gesetz zu unterlassen. Der
behandelnde Arzt hat sich mit Sicherheit bei der Verordnung etwas
gedacht, daher sollten andere angebotene Therapien mit dem Arzt
abgesprochen werden. Es steht Patienten natürlich frei, eine
ärztliche nicht verordnete Heilmethode bzw. Alternativmethode zu
wählen. Die Krankenkasse bezahlt allerdings nur medizinisch
anerkannte Leistungen, deren Wirksamkeit belegt ist. Im Rahmen des
Tests wurde beispielsweise bei einem Institut die nicht von der
Krankenkasse anerkannte Craniosacral-Therapie als zweimalige
Heilgymnastik abgerechnet. Wer eine solche Rechnung eingereicht,
macht sich strafbar - der Physiotherapeut macht sich zum Mittäter.
Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern schlicht und einfach Betrug.
Daher sollten Patienten unbedingt die Rechnung kontrollieren, ehe sie
diese bei der Krankenkasse einreichen", so VKI-Gesundheitsexpertin
Dr. Bärbel Klepp.
Ein weitere Problematik, die im Rahmen des Tests offensichtlich
wurde, ist die Dauer der Behandlungszeit: Werden 30 Minuten
Einzelheilgymnastik verordnet, hat der Patient auch Anspruch auf 30
Minuten reine Behandlungszeit. Das Erstgespräch sowie das An- und
Auskleiden zählen nicht dazu.
Details zum Test gibt es auf www.konsument.at und ab dem 23.2. im
März-KONSUMENT.
Mag. Andrea Morawetz,
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 01/588 77 - 256
amorawetz@vki.at
www.konsument.at














