AK: Keine Streichung des Pensionsvorschusses und höhere Abgaben bei Kündigung für Unternehmen
Linz (OTS) - Im Gesetzesentwurf für die Änderung des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes befindet sich ein großer
Fallstrick: Arbeitslose, die von der "Gesundheitsstraße" als
arbeitsfähig eingestuft werden, sollen künftig für ein weiteres
Verfahren (Klage gegen die Pensionsversicherungsanstalt) keinen
Pensionsvorschuss mehr erhalten. Als Folge werden sich ab 2013 viele
Betroffene so eine Klage nicht mehr leisten können.
In Oberösterreich wurden 2011 im Rahmen des AK Rechtsschutzes
1.161 Klagen für die Gewährung einer Invaliditätspension bzw.
Berufsunfähigkeitspension geführt. 479 Personen bekamen die Pension
nach erfolgreicher Klage (41,3 Prozent). Von den gewonnenen Fällen
waren 204 unter 50 Jahre alt, 275 über 50 Jahre. AK-Präsident Dr.
Johann Kalliauer: "Eine Erfolgsquote bei Klagen von über 40 Prozent
zeigt, dass die Gutachten vieles noch nicht erfassen. Es braucht
umfassendere Facharztgutachten, wie sie oft erst bei einer Klage
erstellt werden. Auch muss den Betroffenen während der Begutachtung
mehr Respekt entgegengebracht werden. Sie sind keine
Arbeitsflüchtlinge, sondern sehen einfach keine Chance mehr."
Ein erster positiver Schritt: 110 Euro sollen Unternehmen künftig
für alle Auflösungsformen zugunsten der Arbeitsmarktpolitik zahlen.
Außer bei Kündigung durch die/den Arbeitnehmer/-in, berechtigter
Entlassung, Auflösung wegen Pensionsantritt und wenn die
Arbeitsverhältnisse zum selben Arbeitgeber nicht mehr als zwei Monate
innerhalb von 12 Monaten gedauert haben.
"Ein Malus von 110 Euro ist aber zu niedrig, Arbeitnehmern/-innen
wird bei Selbstkündigung für vier Wochen das Arbeitslosengeld
gestrichen. Studien zeigen, dass nur ein hoher und spürbarer Malus
die Betriebe zum Umdenken bewegt. Außerdem: Die Ausnahme von unter
zwei Monaten begünstigt jene Unternehmen, die auf prekär Beschäftigte
oder Leiharbeiter/-innen setzen", sagt AK-Präsident Dr. Johann
Kalliauer.
Kommunikation
Mag. Rainer Brunhofer
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