Stichworte: Finanzen, Justiz, Recht, Steuern Channel: Wirtschaft
OTS0205   21. Feb. 2012, 15:46

OLG stellt fest: Hausdurchsuchung bei Deloitte rechtswidrig


Das Oberlandesgericht Wien hat mit Beschluss vom 13.
Februar 2012 festgestellt, dass sowohl die am 26.5.2011 bei Deloitte
durchgeführte Hausdurchsuchung als auch die Sicherstellung von
Unterlagen und Daten in Zusammenhang mit dem Verdacht einer möglichen
Abgabenhinterziehung durch Herrn Mag. Karl-Heinz Grasser rechtswidrig
waren. In seiner Begründung hält das Gericht ausdrücklich fest, dass
der seitens der Staatsanwaltschaft hinsichtlich eines
Deloitte-Partners behauptete (dringende) Verdacht der
Beitragstäterschaft nicht nachvollzogen werden kann.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0205 2012-02-21 15:46 211546 Feb 12 NEF0013 0097



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Rückfragehinweis: Mag. (FH) Melinda Mihóczy
Deloitte,
Leiterin Marketing & Communications
Tel: +43 (0)1 537 00 8553
E-Mail: mmihoczy@deloitte.at

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