- 21.02.2012, 15:46:07
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- OTS0205 OTW0205
OLG stellt fest: Hausdurchsuchung bei Deloitte rechtswidrig
Wien (OTS) - Das Oberlandesgericht Wien hat mit Beschluss vom 13.
Februar 2012 festgestellt, dass sowohl die am 26.5.2011 bei Deloitte
durchgeführte Hausdurchsuchung als auch die Sicherstellung von
Unterlagen und Daten in Zusammenhang mit dem Verdacht einer möglichen
Abgabenhinterziehung durch Herrn Mag. Karl-Heinz Grasser rechtswidrig
waren. In seiner Begründung hält das Gericht ausdrücklich fest, dass
der seitens der Staatsanwaltschaft hinsichtlich eines
Deloitte-Partners behauptete (dringende) Verdacht der
Beitragstäterschaft nicht nachvollzogen werden kann.
Rückfragehinweis:
Mag. (FH) Melinda Mihóczy
Deloitte, Leiterin Marketing & Communications
Tel: +43 (0)1 537 00 8553
E-Mail: [email protected]
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