- 21.02.2012, 13:28:24
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LH Dörfler: Bezirkshauptstädte müssen auch Bezirksgerichtsstädte sein
Kein grünes Licht Kärntens für Schließungspläne der Justizministerin
Klagenfurt (OTS/LPD) - Kärntens Bezirksgerichtsstandorte sind für
die Kärntner Landesregierung unverrückbar. Auch dürften in Bezug auf
die zweisprachigen Bezirksgerichte die Rechte der slowenischen
Volksgruppe nicht geschmälert werden. Das stellte heute, Dienstag,
Landeshauptmann Gerhard Dörfler im Pressefoyer nach der
Regierungssitzung klar. Von Kärnten gebe es also kein grünes Licht
für die Schließungspläne der Justizministerin.
"Eine Bezirkshauptstadt muss auch Bezirksgerichtsstadt und Sitz
einer Bezirkshauptmannschaft sein", unterstrich Dörfler die
Notwendigkeit einer Regionalversorgung. Er verwies zum Beispiel auf
das große Einzugsgebiet im Bezirk Wolfsberg oder auf die großen
Entfernungen, die Menschen aus dem Lesachtal bei Schließung des
Bezirksgerichtes Hermagor zurücklegen müssten. Kärnten habe seinen
diesbezüglichen Sparbeitrag bereits 1977/78 geleistet, als insgesamt
14 kleinere Gerichtsstandorte geschlossen wurden.
Die zweisprachigen Gerichte in Ferlach, Bad Eisenkappel und
Bleiburg werden heute sicher auch Thema des Dialogforums sein, meinte
der Landeshauptmann. Das Recht der Volksgruppe auf diese Gerichte sei
durch die Verfassung geschützt, sie könnten jedoch rein rechtlich zum
Beispiel nach Klagenfurt verlegt werden. Diese Möglichkeit wird von
Dörfler ebenfalls abgelehnt. Er könnte sich maximal eine
Zusammenlegung der Standorte Bad Eisenkappel und Bleiburg vorstellen.
"Dem müsste aber natürlich die Volksgruppe zuerst zustimmen", so der
Landeshauptmann.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-10201
http://www.ktn.gv.at
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