• 20.02.2012, 10:11:07
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BZÖ-Grosz: STURM-Urteile beweisen fehlende Relation zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben

Jeder Vergewaltiger und Kinderschänder kommt in Österreich günstiger davon - "Mache wir wirklich große Sorgen um das Justizsystem"

Wien/Graz (OTS) - Die nicht rechtskräftigen Urteile gegen ehemalig
führende Funktionäre des Grazer Fußballklubs Sturm müssen dringend
zum Anlass genommen werden, um die Relationen innerhalb des
österreichischen Justizsystems in Bezug auf Strafandrohung und
Urteilspraxis zu diskutieren. "Dieser medial sicher viel beachtete
Beispielfall zeigt, dass das Justizsystem massiv in eine Schräglage
geraten ist. Ich kann mich nicht erinnern, wann ein Kinderschänder,
ein Bankräuber, ein Vergewaltiger oder ein Betrunkener der ein Kind
zu Tode gefahren hat, zu 5 Jahren unbedingter Haftstrafe und 6
Millionen Euro Strafgeld verurteilt worden wäre. Diese Urteile
beweisen, dass die Relationen zwischen Vermögensdelikten und Delikten
gegen Leib und Leben innerhalb des Systems komplett verloren gegangen
sind", fordert BZÖ-Justizsprecher Abg. Gerald Grosz eine umfassende
Diskussion. "Ich will diesen Prozess und das Ergebnis nicht
beurteilen, das steht mir auch nicht zu. Das Urteil als ein weiteres
praxisnahes Beispiel für die fehlende Relation muss aber in die
laufende Debatte innerhalb des neu gebildeten Unterausschusses des
Nationalrates zur Reform des Justizsystems Eingang finden", so Grosz.

Auch innerhalb der Urteilspraxis von Finanz- und Betrugsdelikten
würden Unterscheidungen gemacht. "Wenn das Finanzamt bzw. der Staat
der Betrogene ist, urteilt das System mit allen zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten. Wenn eine Privatperson der Betrogene ist,
kommt der Geschädigte nur mit Müh und Not und hohem finanziellen
Aufwand zu seinem Recht", so Grosz.

Es werde seitens der Justiz durch die Urteilpraxis aber auch die
Strafandrohung für Finanzdelikte ein "verheerendes Signal"
ausgesendet. "Wenn es um das liebe Geld geht, werden härteste Strafen
verhängt. Wenn es um den Schutz von Leben geht, zeigt sich die Justiz
milde. Der Schutz von Leib und Leben wiegt offenbar vor der Justiz
geringer als Vermögensdelikte. Hier stimmt etwas nicht und die nicht
rechtskräftigen Urteile in der Causa Sturm müssen zu einer
umfassenden Diskussion führen", so der Justizsprecher abschließend.

Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ

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