• 17.02.2012, 10:03:04
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"Justiz in Gefahr - was tun?": 200 Rechtsanwälte aus 40 Ländern suchen in Wien nach Lösungen

Rechtsanwälte warnen vor Angriffen auf Rechtssysteme im Windschatten der Schuldenkrise und fordern Umdenken der Politik im Umgang mit der Justiz

Wien (OTS) - Bereits zum 40. Mal treffen heute über 200
Spitzenvertreter der Anwaltschaft und Justiz aus 40 Ländern zur
Europäischen Präsidentenkonferenz der Rechtsanwaltsorganisationen
(EPK) in Wien zusammen. Im Mittelpunkt dieser traditionell vom
Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) veranstalteten Tagung
steht mit dem Thema "Justiz in Gefahr - was tun?" eine
besorgniserregende Entwicklung, die sich angesichts der Schuldenkrise
europaweit in unterschiedlichen Ausformungen beobachten lässt. Neben
Referaten der ehemaligen OGH-Präsidentin Irmgard Griss, dem Dekan der
rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien Heinz Mayer, dem
Präsidenten der US-amerikanischen Rechtsanwaltskammer William T.
Robinson und dem Vorsitzenden der ständigen Delegation des Rates der
Europäischen Anwaltschaften (CCBE) beim EuGH Hugh Mercer wird sich
auch die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und
Justizkommissarin Viviane Reding im Rahmen eines Festvortrages mit
dem Tagungsthema auseinandersetzen.

Rechtsanwälte warnen vor Angriffen auf Rechtssysteme im
Windschatten der Schuldenkrise

"Es sind gleich mehrere Gefahren, denen die jeweiligen Rechtssysteme
derzeit ausgesetzt sind", erklärt ÖRAK-Vizepräsidentin Marcella
Prunbauer-Glaser, die in diesem Jahr als Präsidentin des Rates der
Europäischen Anwaltschaften (CCBE) über eine Million Rechtsanwälte
aus ganz Europa vertritt. "Einerseits lässt sich quer durch Europa
unter den Bürgerinnen und Bürgern ein Vertrauensverlust in ihre
Justiz ausmachen, andererseits bleiben auch die Rechtssysteme nicht
von Auswirkungen der Staatsschuldenkrise verschont", so
Prunbauer-Glaser. In jenen Ländern, die von der Krise am meisten
betroffen sind, werden von der "Troika" auch Änderungen im
Rechtssystem verlangt. In Irland ist die Einrichtung eines von der
Politik besetzten Regulators vorgesehen, der in weiterer Folge auch
für die Zulassung und Streichung von Rechtsanwälten zuständig sein
soll. "Ein Angriff auf die demokratischen Strukturen, der in keinem
Zusammenhang mit der Krisenbewältigung steht", so Prunbauer-Glaser.
Das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf einen unabhängigen
Rechtsanwalt sei wie die Unabhängigkeit der Richter ein Grundpfeiler
des demokratischen Rechtsstaates. "Wie soll der Einzelne gegen den
Staat auftreten und seine Ansprüche geltend machen, wenn ihm die
Unterstützung durch einen unabhängigen Rechtsanwalt verwehrt wird",
so Prunbauer-Glaser. "In Kombination mit einer systematisch
geschwächten Justiz, die allerorts im Sparzwang der Politik
gefangenen ist, führt dies unweigerlich zur Ausdünnung des
Rechtsstaates". Dagegen gelte es stark und entschlossen aufzutreten.

"Die ohnehin schon knappen Justizbudgets drohen weiter gekürzt zu
werden, die Gebührenlast wird immer größer und mancherorts geraten
sogar demokratische Grundprinzipien wie das Recht jedes Bürgers auf
einen unabhängigen Rechtsanwalt in Gefahr", warnt ÖRAK-Präsident
Rupert Wolff. Nicht zuletzt sei auch der Vertrauensverlust in der
Bevölkerung gefährlich für die Justiz. "Jedes behördliche System
einer Demokratie bleibt nur dann voll handlungsfähig, wenn die
Bevölkerung in dieses System auch vertraut", gibt Wolff zu bedenken.
Es gehe dabei nicht nur um das Vertrauen in den Rechtsstaat, sondern
vor allem um den Rechtsstaat selbst.

Rechtsanwälte fordern Umdenken der Politik im Umgang mit der
Justiz

Die Rechtsanwälte fordern ein Umdenken der politischen
Verantwortungsträger. "Wird im Bereich der Justiz von Effizienz
gesprochen, dann in der Regel von Kosteneffizienz. Ich halte das für
den völlig falschen Zugang. In Wahrheit muss es um effiziente
Verfahrensabläufe, um die Qualität der Rechtsprechung, um
Rechtssicherheit, den Zugang zum Recht und Rechtsschutz gehen. Das
alles macht einen funktionierenden Rechtsstaat aus", so Wolff. Es sei
Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen für ein demokratisches,
friedliches Zusammenleben zu schaffen. Dazu gehöre auch eine voll
funktionsfähige Justiz, deren Arbeit von der Bevölkerung verstanden
und akzeptiert wird. "Ich erhoffe mir eine Abkehr von einer Bewertung
der Justiz nach rein ökonomischen Gesichtspunkten", so Wolff.

Wolff: "Justiz darf nicht käuflich sein!"

Die Kosten der Justiz in Form von Gebühren ausschließlich auf die
rechtsuchende Bevölkerung abzuwälzen, hält der ÖRAK-Präsident für
verfehlt. "Eine funktionierende Gerichtsbarkeit gehört zu den
Kernaufgaben des Staates und liegt im Interesse der Allgemeinheit.
Sie darf daher nicht ausschließlich durch die Gebühren der
Betroffenen finanziert werden, wie es derzeit der Fall ist", so
Wolff. Die Justiz dürfe nicht als staatliche Einnahmequelle
betrachtet werden. Ihre Aufgabe sei es, den Rechtsfrieden zu
garantieren. "Justiz darf nicht käuflich sein!", warnt Wolff.

Es sei auch nicht einzusehen, warum die Justiz zu weiteren Kürzungen
gezwungen werde. "Hier wurde in der Vergangenheit schon mehr als
genug gespart. Die Justiz finanziert sich über Gebühreneinnahmen
sogar schon zur Gänze selbst. Ich frage mich, wann die Politik
endlich beginnen wird, nachhaltig in den Rechtsstaat zu investieren,
wenn nicht jetzt angesichts der Krise", so Wolff.

Wolff: "Strukturreformen nur mit Fokus auf Zugang zum Recht
und Rechtsstaatlichkeit!"

Über Strukturreformen wie etwa im Bereich der Gerichte könne man
jederzeit nachdenken, wenn es tatsächlich um die Verbesserung des
Zugangs zum Recht und der Rechtsstaatlichkeit gehe, aber nicht um
gegenüber der Öffentlichkeit staatlichen Einsparungswillen zu
demonstrieren. Dafür sei die Justiz das falsche Exempel, denn hier
werde bereits kosteneffizient gearbeitet. Dies sei schon daran zu
erkennen, dass die Justiz durch Gebühreneinnahmen einen Überschuss
erwirtschafte. "Weitere Einsparungen in Höhe der kolportierten 6
Millionen Euro im Jahr bedeuten nichts anderes, als der
rechtsuchenden Bevölkerung ohne Gegenleistung 6 Millionen Euro
abzunehmen", so Wolff. "Der Fokus einer Diskussion über die
Gerichtsorganisation muss auf tatsächliche Verbesserungen für die
Bürgerinnen und Bürger gerichtet sein", befindet Wolff, "mag dies
auch Geld kosten. Denn: ein funktionierendes Rechtssystem ist ein
entscheidender Faktor für den Wirtschaftsstandort", so Wolff.
Rechtssicherheit und eine Justiz, der man uneingeschränkt vertrauen
kann, sei sowohl für Unternehmer als auch Arbeitnehmer eines der
wichtigsten Kriterien bei der Standort- und Arbeitsplatzsuche.

Initiative Justiz und Wahrnehmungsbericht zur Verbesserung der
Rechtsstaatlichkeit

Als erfreulich bezeichnet Wolff den nun im Rahmen der Initiative
Justiz eingeschlagenen Weg, gemeinsam mit Justizministerium und allen
justiziellen Berufsgruppen Verbesserungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Ziel sei es, Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger
nachvollziehbar, fair und in angemessener Zeit zu führen. "Ich bin
zuversichtlich, dass uns Verbesserungen gelingen werden", so Wolff.
Dieses Projekt sei auch beispielgebend für andere Staaten. Ebenso
wurde von Wolff im Rahmen der Konferenz der jährliche
Wahrnehmungsbericht der österreichischen Rechtsanwälte, der als
"Fieberkurve des Rechtsstaates" Probleme und Fehlentwicklungen in
Rechtspflege und Verwaltung aufzeigt, vorgestellt. "Damit ist es
möglich, Rechtsstaatlichkeit messbar zu machen", so Wolff. Der CCBE
wird unter Federführung seiner Präsidentin Marcella Prunbauer-Glaser
diese Idee aufgreifen und plant, künftig einen Bericht über den
Zustand der Justiz in Europa zu erstellen. "Damit können europaweit
Vergleiche angestellt, Schwachstellen aufgezeigt und konkrete
Verbesserungsmaßnahmen im Sinne der Rechtsstaatlichkeit erarbeitet
werden. Unser Ziel muss sein, die heimische Justiz zur Nummer eins in
Europa zu machen", so Wolff abschließend.

Informationen zur Europäischen Präsidentenkonferenz sind unter
www.e-p-k.at abrufbar.

In Österreich gibt es 5700 Rechtsanwälte und 1900
Rechtsanwaltsanwärter. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den
Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
Bernhard Hruschka Bakk.
Tel.: 0699 104 165 18, 01 535 12 75-15
mailto:[email protected]
www.rechtsanwaelte.at

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