• 16.02.2012, 17:21:26
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  • OTS0237 OTW0237

BWB: Geldbuße Telekom Austria kartellrechtlich üblich

Wien (OTS) - Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beantragte gegen
die Telekom Austria im Jahr 2009 eine Geldbuße wegen eines
Kartellrechtsverstoßes. Die diesbezüglichen Vorwürfe des Abg. z. NR
Peter Pilz im heutigen Untersuchungsausschuss sind unrichtig, da die
BWB eine Ermittlungs- und Antragsbehörde ist. Über die Höhe von
Geldbußen entscheidet das Kartellgericht.

Die Vorwürfe im heutigen Untersuchungsausschuss erweisen sich als
haltlos und sind objektiv falsch, da die Bundeswettbewerbsbehörde
eine Antragsbehörde und keine Entscheidungsbehörde ist.

Wie auch in allen anderen Fällen, ist die BWB bestrebt, mit den
betroffenen Unternehmen eine gerichtliche Einigung zu erzielen. Es
ist Teil der Kronzeugenregelung und vom Gesetz angeordnet, dass
Unternehmen, die geständig sind, eine Strafminderung (im äußersten
Fall sogar ein völliger Nachlass der Geldbuße) geltend machen können.
Diese Vorgehensweise ist auch im hier vorliegenden Fall vom
Kartellgericht bestätigt worden und in derartigen Fällen üblich. Die
theoretisch höchst mögliche Geldbuße wurde bislang vom Kartellgericht
noch niemals verhängt.

Geldbußen werden vom Kartellgericht verhängt und werden vorab
zwischen Kartellgericht, Amtsparteien und den Parteien nur informell
geklärt.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurde am 1. Juli 2002 als
unabhängige, weisungsfreie Aufgriffs-, Ermittlungs- und
Antragsbehörde in Wettbewerbsangelegenheiten gegründet. Aufgabe der
BWB ist es, einen freien und fairen Wettbewerb sicherzustellen. Die
Leitung der BWB obliegt dem Generaldirektor für Wettbewerb, Dr.
Theodor Thanner. Derzeit beschäftigt die BWB 33 Mitarbeiter, wobei 21
davon als "Casehandler" (Fallbearbeiter) im Einsatz sind.
Informationen: www.bwb.gv.at

Rückfragehinweis:
Dr. Stefan Keznickl
Bundeswettbewerbsbehörde
fon: 01/245 08-326, mobil: 0664/8131737
mail: stefan.keznickl@bwb.gv.at

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