Staatssekretär Ostermayer erfreut über positive Reaktionen zur Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsausschuss mit hochkarätig besetztem Experten-Hearing
Wien (OTS) - Die Novelle stelle die größte Reform des
Rechtsschutzes seit Bestehen der österreichischen Bundesverfassung
dar, was nicht zuletzt im heutigen Ausschuss durch die zahlreichen
Wortmeldungen und Reaktionen auf das öffentliche Hearing deutlich
werde, so Staatssekretär Josef Ostermayer in der 32. Sitzung des
Verfassungsausschusses. Und weiter: "Wir sind so weit wie nie zuvor,
die seit mehr als zwei Jahrzehnten laufende Diskussion in möglichst
breitem Konsens zu einem positiven Ende zu führen."
So bringe die neue Struktur zweifelsohne raschere Verfahren und
schlankere Strukturen, da aus über 120 Sonderbehörden elf Gerichte
mit einer umfassenden Zuständigkeit entstehen und daher keine neuen
Sonderbehörden mehr notwendig seien. Demnach werden rund 120
weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden durch neun
Landesverwaltungsgerichte sowie zwei gleichrangige Einrichtungen des
Bundes ersetzt. Anstelle der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS)
sollen in den Bundesländern jeweils die Landesverwaltungsgerichte
treten.
Von Beginn an sei es der Bundesregierung ein großes Anliegen gewesen,
komplexe Strukturen zu "entflechten" und im Sinne der
Verwaltungsreforminitiative wie auch zum Wohle der Bürgerinnen und
Bürger zu vereinfachen, fasste Ostermayer den Prozess zusammen. "Dies
ist mit der vorliegenden Novelle eindeutig gelungen", meinte der
Staatssekretär und zeigte sich erfreut darüber, dass die
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 im heutigen
Verfassungsausschuss des Parlaments so positiv bewertet und
aufgenommen wurde. Auch hoffe er auf eine möglichst breite Mehrheit
oder gar auf einen einheitlichen Beschluss.
In diesem Zusammenhang verwies er auf die Statements der Experten,
die im Rahmen des Ausschusses ihre Expertisen zur vorliegenden
Novelle einbrachten. Als Experten standen VfGH-Präsident Gerhart
Holzinger, VwGH-Präsident Clemens Jabloner, VwGH-Vizepräsident Rudolf
Thienel, Ewald Wiederin vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
der Universität Wien sowie der Leiter des Verfassungsdienstes,
Gerhard Hesse, zur Verfügung. Die Sichtweise der Länder wurde durch
den Direktor des Oberösterreichischen Landtages, Wolfgang Steiner,
dargestellt.
"In den kommenden Monaten sind noch einige Detailfragen zu klären",
so der Staatssekretär. "Fest steht, dass die
Verwaltungsgerichtsbarkeit möglichst kostenneutral ausgestaltet wird,
der positive volkswirtschaftliche Effekt ist mittelfristig zweifellos
beträchtlich". Er ergänzte: "Demnach ist die Novelle ganz im Sinne
des Sparpakets, dass vor wenigen Tagen präsentiert wurde."
Ostermayer bedankte sich bei den Verhandlungspartnern, allen voran
dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes sowie den
Ländervertreterinnen und -vertretern für die konstruktive
Zusammenarbeit und zeigte sich optimistisch, dass mit der
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 ein "Jahrhundertprojekt"
umgesetzt werde, das ganz im Sinne einer Effizienzsteigerung der
Verwaltung sei. "Das Ziel, am 1. Jänner 2014 einheitlich in Bund und
Ländern operativ zu starten, scheint dank des breiten Konsens
durchaus realistisch", so Staatssekretär Ostermayer abschließend.
Eine Grafik zur Verwaltungsgerichtsbarkeit NEU findet sich unter
http://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=45582.
Vorherige Aussendung
VIRUS: UVP-Nachhilfe für Abgasturm-Stadtpolitiker
VIRUS - WUK-Umweltbureau | 15. Feb. 2012, 16:11
Bakk. phil.
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