- 10.02.2012, 10:08:20
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- OTS0055 OTW0055
EuGH-Entscheidung zum österreichischen Filmurheberrecht
Fachververband der Film- und Musikindustrie: Konsequenzen für den Medienstandort überdenken
Wien (OTS/PWK099) - Die dritte Kammer des Europäischen
Gerichtshofs hat mit Urteil vom 09.02.2012 im
Vorabentscheidungsverfahren C-277/10 zu wesentlichen Fragen des
österreichischen Filmurheberrechts Stellung genommen:
(
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=119322
&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=427435 )
Inzwischen hat auch der Verband der Filmregie die Aussagen des
Gerichtshofs triumphierend begrüßt und auf die wesentlichen Leitsätze
des Urteils Bezug genommen.
Die in der Branche lange kontroversiell diskutierte rechtliche Frage
der Legalzession (Cessio Legis) des österreichischen
Filmurheberrechts, wonach die Verwertungsrechte originär dem
Produzenten zustehen, wurde vom Gerichtshof einer Auslegung
unterzogen.
Aus Sicht des Fachverbands der Film- und Musikindustrie ist das
umfangreiche Urteil des Europäischen Gerichtshofs in seinen
Erwägungen rechtlich detailliert zu analysieren, bevor übereilte
Schlussfolgerungen gezogen werden. Das Gericht hat in seiner
Beurteilung des rechtlichen Rahmens, insbesondere der
völkerrechtlichen Bestimmungen, auch ausdrücklich in den
Erwägungsgründen darauf Bezug genommen, dass die für die Herstellung
von Filmen erforderlichen Investitionen außerordentlich hoch und
risikoreich sind. Die Möglichkeit, diese Investitionen abzusichern,
könne daher nur durch einen angemessenen Rechtsschutz für die
betroffenen Rechtsinhaber wirkungsvoll gewährleistet werden.
Die auf Grund des Urteils notwendigen Konsequenzen im
österreichischen Urheberrecht sind auch in ihren Folgewirkungen für
den Medienstandort und für die notwendige Rechtssicherheit in der
Verwertung zu prüfen. Gleichzeitig sind allfällige Auswirkungen auf
die Arbeitsverträge zwischen Filmproduktionsunternehmen und
filmschaffende Urheber, die im Kollektivvertrag für Filmschaffende
geregelt sind, zu hinterfragen. Einigkeit zwischen
Produktionswirtschaft und den kreativen, angestellten Filmschaffenden
sollte sicherlich in der Frage bestehen, dass die Rahmenbedingungen
- auch des Urheberrechts - nicht den Filmstandort Österreich
beschädigen und damit letztlich die Einkommensmöglichkeiten aller
Beteiligten gefährden sollten. (PM)
Rückfragehinweis:
Dr. Werner Müller Fachverband der Film- und Musikindustrie Film and Music Austria T: +43 (0) 5 90 900 - 3012 H: +43 (0) 664/5447258 F: +43 (0) 5 90 900 - 276 E: [email protected] www.filmandmusicaustria.at
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