OTS0093   9. Feb. 2012, 11:21

Brunner: Notifizierung des Ökostromgesetzes durch EU bringt Schwung in die Branche

Ökostromgesetz schon jetzt ein großer Erfolg


Die EU-Kommission hat das im Ökostromgesetz 2012
verankerte österreichische Förderprogramm für erneuerbare Energien
notifiziert. "Das ist erfreulich, denn damit kann das Gesetz im Juli
in Kraft treten", stellt Christiane Brunner, Umweltsprecherin der
Grünen, dazu fest. "Das Ökostromgesetz hat sich bis jetzt schon
positiv ausgewirkt. Die Warteschlange der angestauten Projekte konnte
durch die zusätzlichen Mittel deutlich verkleinert werden. Mit der
von uns durchgesetzten Erhöhung der Fördergelder haben wir im
Strombereich einen wichtigen Schritt in Richtung Energiewende
gesetzt", erläutert Brunner.

Durch den Verhandlungserfolg der Grünen konnten folgende
Verbesserungen im Ökostromgesetz erreicht werden:

Die jährlichen finanziellen Mittel für neue Ökostromanlagen werden
von 21 auf 50 Millionen Euro angehoben, wobei hier eine Degression
der zusätzlichen Mittel um eine Million Euro jährlich für die Dauer
von maximal zehn Jahren vereinbart wurde. Das bedeutet, dass die
Mittel nicht unter 40 Mio. Euro pro Jahr sinken werden.
Für die Photovoltaik konnte eine Erhöhung des fixen Kontingents von
3,8 Mio. auf acht Millionen Euro erreicht werden, die keiner
Degression unterliegen werden.
Die durch die Barrieren im alten Gesetz entstandene Warteliste für
die Finanzierung von Windkraft und Photovoltaik-Anlagen wird durch
die zusätzliche, einmalige Bereitstellung eines
Einspeisetarifvolumens von 80 Millionen Euro für die Windkraft und
28 Millionen für die Photovoltaik abgebaut.
Erstmals werden klare gesetzliche Mindestziele für den Ökostromausbau
bis 2020 mit ambitionierten Zwischenzielen bis 2015 festgelegt,
welche die Grundlage für die Finanzierung durch Einspeisetarife
darstellen. In der Windkraft wird es zumindest zu einer
Verdreifachung der installierten Leistung bis 2020 kommen (Derzeit
sind ca. 1000 MW Windkraft installiert. Das neue Ökostromgesetz sieht
einen Ausbau um zusätzliche 2000 MW bis 2020 vor). Im Bereich
Photovoltaik sollen bis 2020 zumindest 1.200 MW zusätzlich errichtet
werden. Das bedeutet eine Verzwölffachung der derzeit bestehenden
Photovoltaik-Leistung (100 MW). Auch in allen anderen Bereichen der
Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie gibt es signifikante Zuwächse
(z.B. Wasserkraft mit zusätzlich 1.000 MW und Biomasse/Biogas mit
zusätzlich 200 MW bis 2020)
Die Vergabe und Abwicklung der Finanzierung wird nach klaren, fairen
Regeln abgewickelt. Auf ein Ausschreibeverfahren und automatische
Tarifabschläge bei Überschreiten der verankerten Kontingente wird
verzichtet. Weiters wurde eine Verwaltungsvereinfachung bei der
Genehmigung von Photovoltaik-Anlagen unter fünf kWP vereinbart, die
insbesondere in den Ländern den Verwaltungsaufwand verringern sollen.
Faire Aufteilung der Kosten der Ökostrom-Finanzierung und Entlastung
für einkommensschwache Haushalte: Um die Kosten im Bereich Haushalte
zu minimieren, wird ein Deckel in der Höhe von 20 Euro jährlich
eingezogen, den Haushalte, die von der GIS befreit sind, in Anspruch
nehmen können.
Die Erreichung der Ziele wird alle zwei Jahre evaluiert. Dabei können
die Ziele nach oben, aber nicht nach unten, angepasst werden. -
Einmal jährlich wird die E-Control neben dem Wirtschaftsministerium
nun auch dem Nationalrat berichten.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0093 2012-02-09 11:21 091121 Feb 12 FMB0004 0464



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