• 07.02.2012, 10:33:49
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Smart Meter - größte Effizienzpotenziale durch kurzen Einführungszeitraum

Wien (OTS) - Die Einführung von Smart Metering sorgt weiterhin für
Diskussionen. Die von der Arbeiterkammer geäußerten Bedenken einer
übereilten Lösung für Österreich teilt die E-Control allerdings
nicht. Allein die Tatsache, dass es in Europa bereits über 40 Mio.
Smart Meter gibt, zeigt, dass man nicht davon sprechen kann, dass die
in Österreich geplante Einführung übereilt wäre. Die vom
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend in Begutachtung
geschickte Verordnung, die die stufenweise Einführung von Smart
Metern bis Ende 2018 mit einer hohen Flächenabdeckungsquote von 95%
aller österreichischen Kunden vorsieht, wird von der E-Control daher
begrüßt. "Eine Abdeckung von 95% ist einer 80%igen vorzuziehen, da
die Netzbetreiber ansonsten duale Systeme für die Ablesung etablieren
müssten, was sich negativ auf die Kosten auswirken würde.", sind die
Vorstände der Energie-Control Austria, Walter Boltz und Martin Graf,
überzeugt. Und weiter: "Nur wenn möglichst viele Kunden mit Smart
Metern ausgestattet werden, kann der größtmögliche Nutzen - nicht
zuletzt für die Energieeffizienz - erreicht werden. Auch für die
problemlose Integration von dezentral erzeugtem Ökostrom sind Smart
Meter eine wichtige Voraussetzung. Die E-Control geht zudem davon
aus, dass in Summe gesehen keine Mehrkosten für die Haushalte zu
erwarten sind. Eine von der der E-Control in Auftrag gegebene Studie
belegt, dass der Nutzen die Kosten beim Kunden vielmehr übertrifft."

Auch die von der Arbeiterkammer angeführte Kritik hinsichtlich
fehlender EU-Standards bzw. dass es keine Wahlmöglichkeit zwischen
den Zähleranbietern gibt, kann die E-Control entkräften. "Die
Verordnung der E-Control zu den Mindestanforderungen für Smart
Meter-Geräte im Strombereich fordert die Einhaltung des anerkannten
Stands der Technik. Die Europäische Kommission hat dazu eine
Festlegung von europäischen Vorgaben für den Einsatz von Smart Meter
verlangt, die Ende 2012 zu erwarten sind. Im Rahmen des zukünftigen
Roll-outs gelten diese Vorgaben daher auch als Stand der Technik.",
erläutert Boltz.

Und Graf führt weiter aus: "Die Auswahl des Zählerherstellers ist
eine unternehmerische Entscheidung des jeweiligen Netzbetreibers.
Diesbezüglich werden von Seiten der Regulierungsbehörde keinerlei
einschränkende Vorgaben gemacht. Die in der Intelligente
Messgeräte-AnforderungsVO 2011 enthaltenen Mindestanforderungen
entsprechen weitgehend den Empfehlungen der europäischen Kommission,
sind grundsätzlicher Natur und lassen daher den Netzbetreibern
völlige Autonomie bei der Wahl des Herstellers."

Das Thema Datenschutz war und ist ein Anliegen der E-Control und
daher würde bereits in der Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO
2011 angeführt.

"Die Erhebung von Messdaten durch einen Smart Meter unterliegt wie
jede andere Datenanwendung den Rechtsvorschriften des
Datenschutzgesetzes und die Einhaltung ist durch den Netzbetreiber zu
gewährleisten.", so Boltz und Graf.

Damit sich die positiven Aspekte der Smart Metering Einführung
realisieren lassen, sind jedoch einige Voraussetzungen notwendig wie
eine abgestimmte und koordinierte Einführung innerhalb der Branche,
eine kurze Übergangsphase zwischen Smart Meter und herkömmlichen
Zählern, sowie eine kundengerechte und verwertbare Darstellung des
Energieverbrauchs. Welches Datenformat zum Austausch der
Verbrauchsdaten zwischen Netzbetreiber und Lieferant in Zukunft zur
Anwendung kommt, und wie Kundeninformationen, die mit Smart Meter
erhoben werden können, aufbereitet sein müssen, wird Gegenstand der
nächsten Verordnung der E-Control sein, die im ersten Quartal 2012 in
Begutachtung gehen wird.

Rückfragehinweis:

E-Control
   Dr. Angelika Schlacher
   Tel.: +43-1-24 7 24-206
   www.e-control.at
   Twitter: www.twitter.com/energiecontrol 
   Facebook: www.facebook.com/energie.control

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